Adomtementspreis:
(incl. Stempel)
Jährlich... .2 Thlr.
Halbjährlich. 1 , MertrljWrl.15 Sgr.
Hanauer Anseiger
Zugleich
Jnsertronspreis:
Die ispaltige Garmondzeile oder ^ deren Nauni das erste Mal V», die folgenden Male
V3 Sgr.;
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag.
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
Mittwochs und Samstags mit belletristischer Beilage.
2sstalt.d.l.Mal1Vs, die folgenden Male 1 Sgr.;
3spalt. b.l.M2V4, die folgenden Male IV- Sgr-
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von E. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Anuoncen-Expeditionen von G. L. Daube 8 Co. und Haasensteln St Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., BreSlau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich ■ ' und Stuttgart entgegengenommen.
M 18. Doiuurltog, brn 23. Mai. 1872.
Amtlicher Th ril.
VeLaimtMüchungen KöttigLiGerr LcrMLx«rthsaAtts dahrcr.
Der Herr Minister der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat angeordnet, daß denjenigen Lehrern, welche an der vom 21. bis 23 Mai c. zu Hamburg tagenden allgemeinen deutschen Lehrer-Versammlung Theil zu nehmen wünschen, der Urlaub für die nicht schulfreie Zeit der Pfingstwoche nicht versagt werden soll. Ich bringe dieses zur Kenntniß der Herrn Schul- inspektoren und Lehrer.
Hanau am 16. Mai 1872.
Hanan- Franksurter- Offenbach- ÄfÄ Eisenbahn.
Die Ausführung des eisernen Ueberbaues für die Main-Brücke bei Hanau veranschlagt zu rund:
1154453 k. Schmiedeeisen und
37777 k. Gußeisen
soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf: Montag den 1O. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, im Abtheilungsbureau zu Frankfurt a. M., Windmühle 42, anberaumt worden.
Qualifizirte und cautionsfähige Unternehmer haben bezügliche Offerten, mit der Aufschrift:
„iLubmisstons-Offerte auf Ausführung des eisernen Ueberbaueö der Main-Brücke" versiegelt und portofrei bis zur festgesetzten Terminsstunde an den Unterzeichneten ein» zureichen.
Zeichnungen und Bedingungen liegen im Sektions-Bureau zu Hanau und im Ab- theilungs-Bureau zu Frankfurt a. M. aus; auch können letztere gegen Erstattung der Kopialien von mir bezogen werden.
Frankfurt a. M. am 13. Mai 1872.
Der Eisenbahn-Bau-Jnspector
(172)) Lehwald /
den; für Drucksachen, Waarenproben, Handels- oder Geschäftspapiere rc. und Briefe mit Werthangabe, sowie für recommandirte Gegenstände muß das Porto vom Absender vorausbezahlt werden.
Sämmtliche unter 1 bis 4 aufgeführte Corresponvenz-Gegenstände können recom- mandirt werden. Die Recommandations- Gebühr beträgt 2 Groschen bz. 7 Kreuzer für jede Sendung. Verlangt der Absender die Beschaffung eines Rückscheins (Empfangsbescheinigung des Adressaten), so ist eine weitere Gebühr von 2 Groschen bz. 7 Kreuzern im Voraus zu entrichten.
Das Gewicht der gewöhnlichen und re- commandirten Briefe unterliegt keiner Beschränkung; dagegen darf das Gewicht der Waarenproben und Briefe mit Werthangabe 250 Grammen, dasjenige der Drucksachen und Handelspapiere rc. 1 Kilogramm nicht übersteigen.
Berlin am 15. Mai 1872.
Kaiserliches General-Postamt.
Stephan.
Bekanntmachung.
Postverkehr mit Frankreich.
Im Postverkehr zwischen Deutschland und Frankreich kommen vom heutigen Tage ab folgende Portosätze in Anwendung:
1) für Briefe
frankirt 3 Groschen bez. l
9 Kreuzer I für je 10 unfrankirt 5 Groschen /Grammen, bez. 18 Kreuzer )
2) für Drucksachen
I Groschen bz. 3 Kreuzer für je 50 Grammen,
3) für Waarenproben bei Sendungen bis 50 Grammen Gewicht 3 Groschen bz. 9 Kreuzer, bei schwereren Sendungen für jede weiteren 50 Grammen | Groschen bz. 3 Kreuzer mehr,
4) für Handels- oder Geschäftspapiere, Correcturdogen und Manuskripte wie für Waarenproben unter Nr. 3,
5) für Briefe mit Werthangabe
a) 3 Groschen bz. 9 Kreuzer für je 10 Grammen,
b) 2 Groschen bz. 7 Kreuzer Re- commandations Gebühr für jeden Brief und
c) 1 Groschen bz. 3| Kreuzer für je 20 Thaler des angegebenen Werths.
Briefe mit Werthangabe sind bis zum Betrage von 27C0 Thalern zulässig und müssen unter Kreuzcouvert, mit 5 Siegeln verschlossen, zur Post eingeliefert werden.
Postkarkten (Correspondenzkarten) werden wie Briefe behandelt und taxirt.
Gewöhnliche Briefe und Postkarten können frankirt oder unfrankirt abgesandt wer«
Oeffentliche Aufforderung.
Sämmtliche Gläubiger, welche an die Nachlaßmasse der Peter Rüll's Eheleute berechtigte Forderungen zu haben glauben, werden ausgefordert, solche
binnen 4 Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte anzumel- den, andernfalls sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
Seligenstadt am 16. Mai 1872.
Großh. Landgericht Seligenstadt.
(233) Hill.
er vom 1. Juni d. I. ab gültige Fahrplan der Bebra-Hanauer und Elm-Gemündener Eisenbahn ist bei der Expedition dieses Blattes zu haben.