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Adomtementspreis:

(incl. Stempel)

Jährlich... .2 Thlr.

Halbjährlich. 1 , MertrljWrl.15 Sgr.

Hanauer Anseiger

Zugleich

Jnsertronspreis:

Die ispaltige Garmondzeile oder ^ deren Nauni das erste Mal V», die folgenden Male

V3 Sgr.;

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag.

Die einzelne Nummer 1 Sgr.

Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs und Samstags mit belletristischer Beilage.

2sstalt.d.l.Mal1Vs, die folgenden Male 1 Sgr.;

3spalt. b.l.M2V4, die folgenden Male IV- Sgr-

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von E. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Anuoncen-Expeditionen von G. L. Daube 8 Co. und Haasensteln St Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., BreSlau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich ' und Stuttgart entgegengenommen.

M 18. Doiuurltog, brn 23. Mai. 1872.

Amtlicher Th ril.

VeLaimtMüchungen KöttigLiGerr LcrMLx«rthsaAtts dahrcr.

Der Herr Minister der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat angeordnet, daß denjenigen Lehrern, welche an der vom 21. bis 23 Mai c. zu Hamburg tagenden allgemeinen deutschen Lehrer-Versammlung Theil zu nehmen wünschen, der Urlaub für die nicht schulfreie Zeit der Pfingstwoche nicht versagt werden soll. Ich bringe dieses zur Kenntniß der Herrn Schul- inspektoren und Lehrer.

Hanau am 16. Mai 1872.

Hanan- Franksurter- Offenbach- ÄfÄ Eisenbahn.

Die Ausführung des eisernen Ueberbaues für die Main-Brücke bei Hanau ver­anschlagt zu rund:

1154453 k. Schmiedeeisen und

37777 k. Gußeisen

soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf: Montag den 1O. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, im Abtheilungsbureau zu Frankfurt a. M., Windmühle 42, anberaumt worden.

Qualifizirte und cautionsfähige Unternehmer haben bezügliche Offerten, mit der Aufschrift:

iLubmisstons-Offerte auf Ausführung des eisernen Ueberbaueö der Main-Brücke" versiegelt und portofrei bis zur festgesetzten Terminsstunde an den Unterzeichneten ein» zureichen.

Zeichnungen und Bedingungen liegen im Sektions-Bureau zu Hanau und im Ab- theilungs-Bureau zu Frankfurt a. M. aus; auch können letztere gegen Erstattung der Kopialien von mir bezogen werden.

Frankfurt a. M. am 13. Mai 1872.

Der Eisenbahn-Bau-Jnspector

(172)) Lehwald /

den; für Drucksachen, Waarenproben, Han­dels- oder Geschäftspapiere rc. und Briefe mit Werthangabe, sowie für recommandirte Gegenstände muß das Porto vom Absender vorausbezahlt werden.

Sämmtliche unter 1 bis 4 aufgeführte Corresponvenz-Gegenstände können recom- mandirt werden. Die Recommandations- Gebühr beträgt 2 Groschen bz. 7 Kreuzer für jede Sendung. Verlangt der Absender die Beschaffung eines Rückscheins (Em­pfangsbescheinigung des Adressaten), so ist eine weitere Gebühr von 2 Groschen bz. 7 Kreuzern im Voraus zu entrichten.

Das Gewicht der gewöhnlichen und re- commandirten Briefe unterliegt keiner Be­schränkung; dagegen darf das Gewicht der Waarenproben und Briefe mit Werthan­gabe 250 Grammen, dasjenige der Druck­sachen und Handelspapiere rc. 1 Kilogramm nicht übersteigen.

Berlin am 15. Mai 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

Stephan.

Bekanntmachung.

Postverkehr mit Frankreich.

Im Postverkehr zwischen Deutschland und Frankreich kommen vom heutigen Tage ab folgende Portosätze in Anwendung:

1) für Briefe

frankirt 3 Groschen bez. l

9 Kreuzer I für je 10 unfrankirt 5 Groschen /Grammen, bez. 18 Kreuzer )

2) für Drucksachen

I Groschen bz. 3 Kreuzer für je 50 Grammen,

3) für Waarenproben bei Sendungen bis 50 Grammen Gewicht 3 Groschen bz. 9 Kreuzer, bei schwereren Sendungen für jede weiteren 50 Grammen | Groschen bz. 3 Kreuzer mehr,

4) für Handels- oder Geschäftspapiere, Correcturdogen und Manuskripte wie für Waarenproben unter Nr. 3,

5) für Briefe mit Werthangabe

a) 3 Groschen bz. 9 Kreuzer für je 10 Grammen,

b) 2 Groschen bz. 7 Kreuzer Re- commandations Gebühr für je­den Brief und

c) 1 Groschen bz. 3| Kreuzer für je 20 Thaler des angegebenen Werths.

Briefe mit Werthangabe sind bis zum Betrage von 27C0 Thalern zulässig und müssen unter Kreuzcouvert, mit 5 Siegeln verschlossen, zur Post eingeliefert werden.

Postkarkten (Correspondenzkarten) werden wie Briefe behandelt und taxirt.

Gewöhnliche Briefe und Postkarten kön­nen frankirt oder unfrankirt abgesandt wer«

Oeffentliche Aufforderung.

Sämmtliche Gläubiger, welche an die Nachlaßmasse der Peter Rüll's Eheleute berechtigte Forderungen zu haben glauben, werden ausgefordert, solche

binnen 4 Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte anzumel- den, andernfalls sie bei der Auseinander­setzung des Nachlasses nicht mehr berück­sichtigt werden könnten.

Seligenstadt am 16. Mai 1872.

Großh. Landgericht Seligenstadt.

(233) Hill.

er vom 1. Juni d. I. ab gültige Fahrplan der Bebra-Hanauer und Elm-Gemündener Eisenbahn ist bei der Ex­pedition dieses Blattes zu haben.