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Amtliches Organ für Kreis und Statt Hanau

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Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs und Samstags mit belletristischer Beilage.

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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Aiinoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditioneu von G L- Daube SS Co. und Haasenstein ® Vogler daselbst, sowie bereit Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

Mittwochs den 8. Mai

1872.

Amtlicher Theil

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.

Das Verbot des Aushebens der Vogelnester und des Wegfangens, oder Tödtens der von Raupen und Insekten sich nährenden Vögel (insbesondere der Nachtigallen, der Rothkehlchen, der Rothschwänzchen, der Grasmücken, der Meisen, der Finken, der Drosseln, der Spechte u. s. w.) wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Eintretenden Falles wird Bestrafung erfolgen.

Hanau am 1. Mai 1872.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Verkauf von Freimarken und Korrespondenz­karten durch die Eisenbahn-Postbüreaus.

Alle, in den Eisenbahnzügen befindlichen Postbüreaus sind mit einem Vorrath von Freimarken, Franco-Eouverts und Corre- spondenzkarten versehen, um solche, im Falle eines Verlangens, an die im.Eisenbahn­zuge oder auf dem Bahnhöfe befindlichen Reisenden abzulassen. Der Verkauf findet unter den gewöhnlichen Bedingungen, wie bei jeder stabilen Postanstalt statt. Die Käufer wollen die zu entrichtenden Be­träge wo möglich abgezählt bereit halten, da bei der Kürze der Hallezeiten und den besonderen Verhältnissen in den ambulanten

Postbüreaus ein Wechsel von Geld meistens nicht thunlich ist.

Berlin am 1. Mai 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

Stephan.

In der Synagogen-Gemeinde Eckhard- roth ist die Stelle eines Lehrers für den gesammten Jugendunterricht, welcher zugleich die Vorsängerfunktion zu versehen hat, gegen einen jährlichen Gehalt von Zwei­hundert Fünfzig Gulden nebst freier Woh­nung mit einem daran stoßenden Garten und 1'/, Klafter Holz zur Heizung des Schullokals erledigt, auch sind mit dieser Stelle ansehnliche Nebenverdienste, nament­lich für die Versetzung des Schächter- Dienstes verbunden.

Bewerber werden aufgefordert, ihre Ge­suche unter Vorlage von Zeugnissen binnen 4 Wochen hier einzureichen.

Hanau am 25. April 1872.

Königl. iscael. Vorsteheramt.

(103) Hamburger.

Die nach Erlaß beb- Herrn Minister des Innern vom 26. Februar d. I. vorgeschrie- benen

Gesinde - Dienstbücher sind in der Waisenhaus-Buchhandlung in Hanau zu haben.

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sind in der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau stets vorräthig.

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Einem verehrten Publikum der Stadt Hanau und Umgegend erlaube ich mir ergebenst anzuzeigen, daß ich alle Sorten Herren- und Damen-Bekleidungsstücke in Seide und Wolle bis zum feinsten Dessin, Herren- und Damenhüte, seidene Schuhe, Federn, Ballroben, Theater-Garderoben, Sonnenschirme mit und ohne Futter, sowie Offizier-Uniformen; über­haupt alle Gegenstände in den hellsten und unächtesten Farben auf chemischem Wege von jeglichen Flecken sauber reinige.

Um recht zahlreiche Aufträge bittend, verspreche ich prompte und billige Bedienung.

Hanau am 22. April 1872- Hochachtungsvoll

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Frils Mögenburg,

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