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Hanauer AMiger

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Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postanffchlag.

Die einzelne Nummer 1 Sgr.

Organ für Kreis und Statt Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs unb Samstags mit belletristischer Beilage.

2spalt. d-l-MallVr, die folgenden Male 1 Sgr.;

3spalt.d.1.Mal2V4, die folgenden Male 1% Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Ervedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube Lk Co. und Haasenstein s Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 5t Co. in Casscl und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 3. Freitag, den 3. Mai. 1872

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 1. b. M. ausgegebene Nr. 17 des Amtsblattes enthält: die Kaiserliche Verordnung vom 25. März d. I., den Verkehr mit Apothekerwaaren btrfd.

Amtlicher Theil.

Vekamrtmachuttgen Königlichen Bandruthsarnts dahrer.

Bürgermeister Jakob Schöpf zu Niederrodenbach ist auf weitere 8 Jahre als Ortsvorstand gewählt und bestätigt worden. Hanau am 30. April 1872.

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Oeffentliche Bekanntmachungen.

Eisenbahn.

Zur Herstellung des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Iossa ist die Anlieferung von 45,000 Stück hartgebrannten Ziegeln erforderlich. Dieselbe soll durch öffentliche Submission verdungen werden^ Die Ziegeln sind an eine beliebige Station der Bebra- Hanauer oder Elm-Gemündener Eisenbahn anzuliefern.

Offerten hierauf find mit der Bezeichnung:

Submission auf Z i e g e l li e fe r u n g" versehen bis zu dem auf

Mittwoch den 15. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, angesetzten Submissionstermin versiegelt und portofrei auf dem Büreau des Unterzeich­neten einzureicken, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten ge­öffnet werden sollen.

Die Lieferungsbedingungen liegen im hiesigen Bau-Büreau zur Einsicht aus, können auch von da auf portofreies Schreiben bezogen werden.

Jossa am 27. April 1872.

Der SectionS-Baumeister

(44) Kirsten.

Bekanntmachung,

betreffend den Verschluß der Geldbriefe.

Zum Verschließen der Geldbriefe wird häufig Siegellack von so geringer Binde- kraft verwendet, daß die Siegel noch ehe der Brief nach dem Bestimmungsort ge­langt, abbröckeln oder sich ganz von dem Couvert ablösen. Hierdurch entstehen Wei­terungen, welche in der Regel eine Verzö­gerung in der Bestellung der betreffenden Geldbriefe, mitunter auch Verluste herbei­führen.

Das Publikum wird daher im eigenen ! Interesse ersucht, zum Verschluß der Geld­briefe nur guten haltbaren Siegfe l- l a ck zu benutzen.

Berlin am 17. April 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

Stephan.

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