Wonnementspreis: (incl. Stempel)
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Hanauer AMiger
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Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postanffchlag.
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Organ für Kreis und Statt Hanau.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
Mittwochs unb Samstags mit belletristischer Beilage.
2spalt. d-l-MallVr, die folgenden Male 1 Sgr.;
3spalt.d.1.Mal2V4, die folgenden Male 1% Sgr.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Ervedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube Lk Co. und Haasenstein s Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 5t Co. in Casscl und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
M 3. Freitag, den 3. Mai. 1872
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 1. b. M. ausgegebene Nr. 17 des Amtsblattes enthält: die Kaiserliche Verordnung vom 25. März d. I., den Verkehr mit Apothekerwaaren btrfd.
Amtlicher Theil.
Vekamrtmachuttgen Königlichen Bandruthsarnts dahrer.
Bürgermeister Jakob Schöpf zu Niederrodenbach ist auf weitere 8 Jahre als Ortsvorstand gewählt und bestätigt worden. Hanau am 30. April 1872.
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Oeffentliche Bekanntmachungen.
Eisenbahn.
Zur Herstellung des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Iossa ist die Anlieferung von 45,000 Stück hartgebrannten Ziegeln erforderlich. Dieselbe soll durch öffentliche Submission verdungen werden^ Die Ziegeln sind an eine beliebige Station der Bebra- Hanauer oder Elm-Gemündener Eisenbahn anzuliefern.
Offerten hierauf find mit der Bezeichnung:
„Submission auf Z i e g e l li e fe r u n g" versehen bis zu dem auf
Mittwoch den 15. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, angesetzten Submissionstermin versiegelt und portofrei auf dem Büreau des Unterzeichneten einzureicken, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen.
Die Lieferungsbedingungen liegen im hiesigen Bau-Büreau zur Einsicht aus, können auch von da auf portofreies Schreiben bezogen werden.
Jossa am 27. April 1872.
Der SectionS-Baumeister
(44) Kirsten.
Bekanntmachung,
betreffend den Verschluß der Geldbriefe.
Zum Verschließen der Geldbriefe wird häufig Siegellack von so geringer Binde- kraft verwendet, daß die Siegel noch ehe der Brief nach dem Bestimmungsort gelangt, abbröckeln oder sich ganz von dem Couvert ablösen. Hierdurch entstehen Weiterungen, welche in der Regel eine Verzögerung in der Bestellung der betreffenden Geldbriefe, mitunter auch Verluste herbeiführen.
Das Publikum wird daher im eigenen ! Interesse ersucht, zum Verschluß der Geldbriefe nur guten haltbaren Siegfe l- l a ck zu benutzen.
Berlin am 17. April 1872.
Kaiserliches General-Postamt.
Stephan.
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