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AbonnemeutSpreis t ^ A Jnsertionspreis r

Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum

Halbjahr!. 21 5 das erste Mal 34, die folgenden Male Va Sgr. Pierteljährl. ,, ,, 10 ,, 9 2spaltige ,, ,, 1 Va, ,, ,, e< 1 Das einzelne Blatt 1 - Zspaltige 2V*, l*/a

Hanauer Kreisbtatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraßc 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G L. Daube 8? Co. und Haasenstein Ä Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedirion für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich & Eo. in Cassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

N= 27. Mittwoch, »m 3. ApM. 1872

Lb Abonnemente-Einladange

Zu dem mit dem 1. April begonnenen neuen Abonnement auf dasKananer Kreisbtatt^, welchem jedesmal ein mit vorzüglichen Novellen und Mannigfaltigem versehenesHtnt^rhgltUNgSölatt", sowie jeden Samstag die sehr beliebteBerliner Provinfisl-Correspondenz" beigefügt wird, erlauben wir uns mit dem Bemer­ken freundlichst einzuladen, daß der Abonnementspreis für hier 10h Sgr., durch die Post bezogen 13h Sgr., incl. Bestellgeld, pro Quartal beträgt.

Um den verehrlichen Abonnementen alle Nummern vom 1. April an zukommmen und die Auflage feststellen zu können, beliebe man die Bestellungen für hier bei der Expedition und für auswärts bei den betreffenden Post­anstalten noch im Laufe dieses Monats zu bewirken.

Inserate werden billigst berechnet und finden bei dem immer-umfangreicher werdenden Leserkreis eine weite Verbreitung.

Expedition des Areisblatts.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts -ahier.

Die gegen die diesjährige Klassensteuer-Veranlagung eingegangenen Reklamationen werden in diesen Tagen den Stadt- resp. Gemeindevorständen behufs deren Prüfung und Begutachtung in Gemeinschaft mit den in den einzelnen Ortschaften bestehenden bet der letzten Klassensteuerveraulagung thätig gewesenen Einschätzungs-Commissionen p-r Couvert zugehen und zwar:

Wachenbuchen 3, Bergen 4, EscherSheim 2, Windecken 6, Fechenheim 5, Eckenheim 2, Ostheim 1, Kesselstadt 2, Niederroden- bach 1, Dörnigheim 1, Roßdorf 2, Bischofsheim 1, Seckbach 1, Bruchköbel 1, Marköbel 1, Großkrotzenburg 1, Langendiebach 1, KilianstädteN 2, Langenselbold 4, Großauheim 6, Hüttengesäß 5 und Hochstadt 4 Reklamationen.

Die Herren Stadt- resp, Gemeindevorsteher ersuche ich, sobald die Reklamationen eingehen, die Feststellungen der thatsächlichen Verhältnisse der Censiten, welche der Commission bei Begutachtung und Beurtheilung der Steuersätze zum Anhalte dienen, zu be­wirken und die hierüber etwa geflogenen Verhandlungen der Reklamationsschrift resp, dem Gutachten beizufügen. Nachdem in dieser Weise die Reklamationen zur Begutachtung vorbereitet sind, ist die Klassensteuereinschätzungs-Commission zusammen zu beru­fen und das Geschäft nach Maßgabe der nachstehenden Anleitung und unter Beachtung der zur Veranlagung der Klassensteuer ge­gebenen, in den Amtsblättern publicirten, gesetzlichen Bestimmungen zu bewirken.

Neben den auf den einzelnen Reklamationen niederzuschreibenden Nummern des laufenden Jahres, unter welcher Cenfit in der Klassensteuerrolle resp. Zugangsliste verzeichnet steht, der Angabe des Familienstandes, ist auch die Nummer des verflossenen Jahres (1871), unter welcher Pflichtiger veranlagt ist, nebst den in beiden Jahren entrichteten Steuersätzen anzugeben. Etwa in dieser Weise:

Nr......der Rolle pro 1872; Stuersatz .... sgr. monatlich;

Nr......der Rolle pro 1871; Steuersatz .... sgr. monatlich;

.....Personen über und ... . Personen unter 16 Jahreu.

In dem Gutachten oder unmittelbar über demselben ist anzugeben, wie viel Land Reklamant besitzt, in welchem Kulturzustande sich dasselbe befindet, wie stark der Viehstand ist, ob der Besitzer nachgewiesene oder verzinsliche Schulden, von deren faktischem Vorhandensein sich die Einschätznngs-Commission resp, der Herr Bürgermeister durch Vorlage der Quittungen über die im letzten Jahre gezahlten Zinsen oder ags sonstige glaubhafte Weise Ueberzeugung zu verschaffen hat, oder ausstehende Forderun­gen resp. Kapitalvermögen hat, wie viel an Abgaben als Grund- und Gebäudesteuer:c. gezahlt werden, sowie, falls Reklamant Gewerbetreibender ist oder sich als Handwerker ernährt, in welchem Umfange das Gewerbe resp. Handwerk betrieben wird, und ' welchen mutmaßlichen Ertrag dasselbe liefert. In dem Gutachten sind alle Umstände, die auf die Vermögens- und Einkommens- Verhältnisse des Petenten und die darauf begründete Besteuerung Bezug haben, zu erwähnen, namentlich ist anzugeben, ob in den in der Rolle angegebenen der Veranlagung zu Grunde gelegenen Besteuerungsmerkmalen Veränderungen und eventuell welche ein- eingetreten sind.