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Jährlicher Ml. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. ^ 111 "^^k Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum Halbjahr!. „ „ -^ „ 21 „ 5 „ Las erste Mal»/«, die folgenden Male 1/9 Sgr. Vierteljahr!. ,, „ ,, 10 ,, 9 ,, 2spaltige,, ,, „ 1Vn, ,, ,, „1 ,/ Das einzelne Ballt — „ 1 „ - „ 3spaltige „ „ „ 2*A, „ „ „ 1’/« „ —d*SS«O<L>«s>— * esODOO®— Hanauer Kreisblatt.
Erscheint Mittwochs und Samftags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von E. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expcdit'onen von G L- Daube S Co. und Haasenstein 8 Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8? Co. in Cassel und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nütnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
N= 22. Samstag, den 16. Mär?. 18/2
Muszug aus dem Amtsblatt.
Die am 13. d. M. ausgegebene Nr. 11 des Amtsblattes enthält: 1) Instruktion zur Ausführun g des Gesetzes vom 21. Februar 1872, die Aufhebung der Abgaben von Gesindebüchern btrfv. 2) Bekanntmachung der Haupt-Ber waltung der Staatsschulden zu Berlin vom 17. v. M., die Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie V., bezw. II zu den Schuldverschreibungen der Preuß. StaatS-Anleihen vom Jahre 1856 und 1868 A. btrfv. 3) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtb. des Innern zu Cassel, vom 7. d. M., wonach durch Enlaß des Herrn Handelsministers vom 1. d. M. vem Eichungsamle zu Ful d a die Befugniß zur Eichung und Stempelung von Hohlmaaßen für trockene Gegenstände bis auf Weiteres beigelegt worden ist. 4) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
Die im Ressort der Königlichen General-Commission zu Cassel beschäftigten Special-Commissarien, bisherigen Gerichts-Assessoren Rohde zu Fulva, Dr. Osius zu Arolsen und Hermann Metz zu Biedenkops, sind zu Regierungs-Affessoren ernannt worden.
Dem Pfarrer Georg Heinrich Geis zu Helmarshausen ist die Pfarrstelle zu Grifte, in der Klasse Gudensberg, verliehen worden.
Die nacbgenannten Beamten der Bebra-Hanauer Eisenbahn sind definitiv bestellt worden: die Eisenbahn-Sekretaire Müller und Pfalzgraf zu Cassel, Betriebs-Sckretair Bornkessel zu Fulda, Kanzlist Heer zu Cassel, Stations-Assistent Ruhl zu Gelnhausen.
Dem Kreis-Wundarzt Dr. Merkel in Ziegenhaiu sind die Funktionen eines Hausarztes bei der dasigen Straf-Anstalt übertragen worden.
Der Repositar und Verlags-Rechnungsführer bei dem hiesigen reform. Waisenhause, Johannes Grau, ist zum Sekretair ernannt worden.
Landshndikus Dircks, zuletzt als oberer Beamte bei der ständischen Verwaltung des Regierungsbezirks Cassel beschäftigt, ist gestorben.
Der Landesbibliotheksdiener Hofmeister ist gestorben.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahrer.
Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden, welche Waldungen besitzen, weise ich an, von den jedesmaligen Holzverkaufster- , Minen den betreffenden Königlichen Oberförster rechtzeitig in Kenntniß zu setzen, weil nach dem Forstbetriebs-Regulativ vom 5. März 1840 §. 10, Abs. 2, beziehungsweise der in dem Ausschreiben des vorhinnigen Kurhessischen Staats-Ministeriums vom 28. August 1824 §. 1 und 2 enthaltenen Bestimmung der Forstbeamte den Holzverkäufen persönlich beizuwohnen resp, den Förster zu beauftragen und das Protokoll über die in seiner Gegenwart vollzogenen Holzverkäufe zu beglaubigen hat.
Hanau am 9. März 1872.
Dem Schäfer Karl Raab zu Niederrodenbach ist ein starker Schäferhund, männlich, mit schwarz und grau durchstochenen Haaren zugelaufen.
Hanau am 9. März 1872.
Verpflichtet wurde Kaspar Schneider aus Sterbefritz als Schweinhirt für die Altstadt Hanau resp. Gehülfe der Hirtin Steinmacher. _
Hanau am 11. März 1872.
Wilhelm Strauch 3r aus Niederrodenbach ist als Abdecker verpflichtet worden.
Hanau am 11. März 1872.
Johannes Zeller aus Großkrotzenburg ist als Feld- und Waldschütz verpflichtet worden.
Hanau am 11. März 1872. , >
Die Herrn Bürgermeister ersuche ich, die Grundbesitzer zu veranlassen, die auf ihren Feldern und in Gärten befindlichen Bäume, Sträucher.rc. von den Raupennestern zu säubern. Nach §. 368 des Strafgesetzbuchs wird die Unterlassung mit Geld- resp. Gefängnißstrafe geahndet.
Hanau am 13. März 1872.