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Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

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Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal 3/4, die folgenden Male Va Sgr.

2spaltige 1 Va, 1

3spaltige,2V», 1V»

Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Wkittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Anndncen-Expeditionen von ®. L. Daube 8? Co. und Haasenstein 8 Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten: ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

XL Mittwoch, tcn 21. Februar. 1872

Amtlicher Theil.

In Gemäßheit des Artikel 2 No. 3 des Gesellschaftsstatuts sind wir berechtigt, an Provinzen, Kreise, Städte, LandeSmeliora- lions-Gesellschaften und ländliche Gemeinden auch ohne hypothekarische Sicherheit oder Bürgschaft Darlehne zu gewähren, soweit sie zu deren Aufnahme durch Gesetz oder gesetzmäßig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, beziehentlich die Schulden derartiger Ver­bände und Korporationen abzulösen.

Wir bedingen zur Zeit für die an Kreise, Landesmeliorations-Gesellschaften, sowie an größere Städte und Gemeinden zu ge­währenden Darlehne, welchen lediglich eine Schuldurkunde zur Grundlage bient:

4| Procent Zinsen, i

1 Amortisationsquote, } pro anno

1 Verwaltnngskostenbeitrag

und berechnen die Valuta mit Hinblick auf die von uns zu emittirenden Communal-Obligationen nach Abzug der Selbstkosten zum Course von 98Z, wovon eine einmalige Abschluß-Provision von 1^ abgeht, so daß 97£ baar ausgezahlt werden.

Das Darlehn wird mit 1^ Amortisation (zuzüglich der ersparten Zinsen) in 39 Jahren getilgt; dem Darlehnsnehmer steht statutmäßig auch frei, eine höhere Amortisationsquote zu wählen, resp, zu der bedungenen Amortisation noch weitere Abschlagszah­lungen zu leisten, um die Schuld früher zu tilgen.

Die Gesellschaft behält sich vor, bei Zahlung der Darlehns-Baluta die Cours-Differenz von 2$ zinsfrei vorzuschießen, mithin netto 99j baar zu zahlen, sofern die Rückerstattung in den ersten beiden Jahren mit je einem Procent erfolgt, für welchen Zweck die Amortisation entsprechend hinausgerückt werden kann.

Der Darlehnsnehmer erspart bei einem solchen Darlehn, welches ^nach abgeschlossenem Geschäfte auch ratenweise der Verstän­digung gemäß abgehoben werden kann, die Kosten für den Druck und Stempel eigener Obligationen und für Versilberung derselben und hat sich mit der Einlösung der Coupons und der ausgeloosten Obligationen, sowie mit dem Ausloosungsgeschäft selbst und der mit der Amortisation verknüpften Geldverwaltung nicht zu befassen.

Wir geben ganz ergebenst anheim, bei eintretender Veranlassung sich eventl. an uns schriftlich zu wenden.

Berlin am 15. Februar 1872,

preußische Central-Bodencredit-Actiengesellschaft.

v Philipsbor». Bossart. Herrmann.

Bekanntmachungen Königlichen ^andrathSamtö dahrer. Bekanntmachung.

Die Frühjahrs-Controll-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten und Tagen statt: 41 . Bezirks Compagnie. Den 11. März c. früh 9 Uhr in Mittelbucheu, 12. 8 und 11 Uhr in Hanau, 13. , 8 und 11 Uhr in Hanau,

14. »9 Uhr in Langenselbold.

5. Bezirks-Compagnie.

Den 11. März c. früh 9 Uhr in Wiudecken, 12. ,9 Uhr in Bergen,

13. 9 und 10 Uhr in Bockenheim.

Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmtliche Mili- tairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 5 März c. an das unterzeichnete Commando gerichtet werden.

Frankfurt a. M., 15. Februar 1872.

Königliches Landwehr-Bezirks-Commando.

Gesuche um Aufnahme von Zöglingen in das hiesige Waisenhaus sind spätestens am 1. März d. I. bei dem Landrath anzu- bringen. Es werden nur Kinder evangelischen Bekenntnisses ausgenommen, welche nicht gebrechlich sind und zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr stehen.

Hanau am 10. Februar 1872. __________

Die von Der Ist-Einnahme mit 1£ zu berechnenden Beranlagungskosten von der Klaffensteuer pro 1871 sind auf die Königl. Regierungshauptkasse zur Zahlung an die Gemrindekassen durch Vermittelung der betreffenden Steuerkassen angewiesen.

Hanau am 14. Februar 1872.