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Nach §. 17 der Statuten, der Elementar-Wittwen- und Waisenkasse für den hiesigen Regierungsbezirk (Amtsblatt S. 102) hat jede Lehrerstelle aus ihrem Einkommen einen jährlichen Beitrag von 5 Thlr. zu zahlen und es sind diese Beiträge auch während der Vacanz einer Stelle fortzuentrichten und bei den Gehaltszahlungen vorweg zurückzubehalten. In Vacanzfällen kann diese Ein­haltung nicht bezüglich der Staatszuschüsse geschehen, weil letztere in solchen Fällen bestehender Vorschrift gemäß der Regel nach nicht ausgezablt werden. Die betreffende Rate des Wittwenkasse-Beitrags muß daher von dem s. g. kompetenzmäßigen Einkommen resp, den Beiträgen der Gemeinden zu dem Einkommen der Lehrerstellen geleistet werden.

Cassel, am 13. Dezbr. 1871.

Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulsachen, gez.: Mittler.

An sämmtliche Königl. Landräthe und die Königl. Verwaltungs- beamten zu Orb und Vöhl. B. 9904.

Wird veröffentlicht mit der Weisung an die Ortsvorstände, den Herrn Lokalschulinspektoren davon Kenntniß zu geben mit dem Hinzufügen, daß in jedem einzelnen Fall Seitens des Schulvorstaubes die Zahlung der resp. Beträge an die betreffende Königl. Steuerkasse werde veranlaßt werden.

Hanau, am 27. Dezbr. 1871.

Der Landrath.

Nach Verfügung Königlicher Regierung vom 15. v. M. B. 9119 hat die Wahl und Anstellung der Lehrerinnen für den Unter» ; richt in den weiblichen Handarbeiten durch die betreffenden Sckulvorstände zu erfolgen. Die Wünsche und Anträge der Ortsbe­hörden sind dabei zu hören und soweit thunlich zu berücksichtigen, doch können dieselben nicht als maßgebend erachtet werden. Der von dem Schulvorstand gewählten Lehrerin hat die Ortsbehörde die festgesetzte Remuneration unweigerlich auszahlen zu lassen. Selbstverständlich kann die von dem Schulvorstand angenommene Lehrerin nur von diesem wieder entlassen werden. Wo die Ehe­frau des Lehrers zur Ertheilung des Unterrichts in weiblichen Handarbeiten qualisicirt, und geneigt ist, soll die Wahl vorzugsweise aus diese gelenkt, im anderen Falle aber darauf gesehen werden, das nur eine sittlich durchaus unbescholtene, in Handarbeiten wohl erfahrene, nicht allzujunge Person gewählt werde, welche die Gabe besitzt, mit Kindern umzugehen, sie angemessen zu unterweisen und dabei in Zuckt und Ordnung zu halten.

Die Herrn Bürgermeister wollen diese Bekanntmachung dem Herrn Lokalschulinspektor ihres Ortes vorlegen.

Hanau, am 3. Januar 1872.

Nachdem die dem Posamentier H. Tempel dahier ertheilte Gestattung zur Uebernahme einer Auswanderungs-Unteragentur für den Sckiffsexpedienten I. F. Sieckers in Bremen zurückgezogen und die Zurückgabe der für H. Tempel hinterlegten Caution von 300 Thlr. beantragt worden ist, wird solches mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der Caution entgegengesetzt werden sollen, innerhalb 6 Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, mit einer Nachweisung darüber hier anzumelren sind, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden fei. Andernfalls erfolgt die Rückgabe der Caution an den Eigenihümer.

Hanau, am 4. Januar 1872.

Die dem zur Vermittlung des Transportes von Auswanderern für den General-Agent Friedrich Rathmann zu Cassel (Schiffs­eigner und Schiffsexvedien en Wilhelm Stißer und Comp. zu Bremen) bestellten Unteragenten Kaufmann F. A. Hach dahier ertheilte Gestaltung ist zurückgezogen worden, was mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige Ansprüche, welcke der Rückgabe der für F. A. H a ch hinterlegten Caution entgegengesetzt werden sollten, innerhalb 6 Monaten vom Tage die­ser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten mit einer Nachweisung darüber anzumelden sind, daß wegen dieser An­sprüche bei Gericht Klage erhoben worden, widrigensalles die Zurückgabe der Caution verfügt werden wird.

Hanau, am 4. Januar 1872.

Weißbinder Johannes Habicht aus Windecken, Ackermann Caspar Karpp, Konrad Maisch und Philipp Gießel aus Mittelbuchen, Oberst Bödicker a. D., Hauptmann Oesterreich und Kaufmann Julius Glänzer aus Hanau, Oekonom Fried­rich Claus zu Bruverdiebacher-Hof, Jagdaufseher Johann Georg Brenneis aus Großkrotzenburg, Kaufmann Georg Mäher aus Offenbach und Rentner Georg Christ aus Kesselstadt, haben neue Jagdscheine empfangen.

Hanau, am 11. Januar 1872.

Behufs Bermittlung der Aufnahme tauber und stummer bildungsfähiger (besonders sprachbildungsfähiger) Kinder in dem Al­ter von 7 bis 12 Jahren in die Taubstummen-Anstalt zu Homberg ersuche ich die Herrn Bürgermeister hiermit, darauf gerichtete Anträge bemittelter oder unbemittelter Eltern rc. entgegen zu nehmen und mir das formularmäßige Verzeichniß mit Anla­gen spätestens am 1. Februar d. I. zu übelsenden.

Hanau, am 12. Januar 1872.

Bewerber um die erledigte 2te Schulstelle zu Praunheim, mit welcher ein Einkommen von 225 Thlr. verbunden ist, wer­den aufgefordert, ihre Meldungsgesuche innerhalb 4 Wochen entweder dahier oder bei dem Herrn Lokalschulinspektor Pfarrer S t i l a e- bauer zu Praunheim einzureicken.

Hanau, am 5. Januar 1872.

Verpflichtet ist Peter Keil in g aus Marköbel als Taxator für Abschätzung der Gebäude.

Hanau, am 4. Januar 1872.

Bürgermeister Jakob Steul aus Niederdorfelden ist als Sachverständiger zur Trichinen-Untersuchung verpflichtet worden. Hanau, am' 11. Januar 1872.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Bewerber um die erledigte Pfarrstelle zu j Ob erdorfelden haben ihre deshalbigen | Gesuche innerhalb 4 Wochen dahier einzu­reicken.

Hanau, am 6. Januar. 1872.

Königliches evang. Consistorium.

Lang.

Bekanntmachung.

Nachdem nunmehr sämmtlichen mit Ge­werbesteuer veranlagten Handel- und Ge­werbetreibenden hiesiger Stadt ihre bezüg­lichen Steuer-Bekanntmackuvgözettel für das Jahr 1872 bebänoigi sind, mache ich die resp. Steuerpflichtigen darauf aufmerk­sam, daß sie ihre etwaigen Reklamationen

gegen jene Getverbes?euer-Veranlagung (aber nur gegen diese Steuer-Gattung) in­nerhalb einer unerstrecklichen Frist von 3 Monaten, von heute an gerechnet, bei dem Unterzeichneten schriftlich einzureichen haben.

Hanan, am 11. Januar 1872.

Der Oberbürgermeister Cassian.

vt. Bariug.