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Kapitalien, welche zu cediren.
1. Hypothesen von 500 bis zu 1000 fl. sind ^u cediren. Das Nähere in der Expedition dieses Blattes.
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
1. Da durch einen Beschluß kurfürstl. Ministerinurs des Innern vom 22. v. M. der nnter- zelchnereu Stelle der Auftrag ertheilt worden ist, in dem hiesigen Regiernugsbezirk die Sammlung von Beiträgen zur Unterstützung der unglücklichen Bewohner der Stadt Soutra, deren Habe, und darunter 33 Wohnhäuser und 29 Scheuern bekanntlich durch hie am 13. v. M- daselbst ausgcbrvcheue FenerSbrunst ein Raub der Flammen geworden ist, zu veranlassen und zu leiten, so bringen wir dieses hierdulch zur allgemeinen Kenntniß, und fordern die Einwohner der hiesigen Provinz insgesammt zu nnldcn Beiträgen auf. Wir bemerken zugleich, daß sämmtliche Amts- und Orsvorgesetzte von Uns beauftragt worden sind, die gedachten .Beiträge mit Zuziehung der desfalls von dem hiesigen kurfürstl. evangelischen Konsistorium noch besonders dazu aufgeforderten Prediger, einzusamMlu, und mit Beifügung eines Verzeichnisses an Uns cmzuseudeu, daß indessen auch diese.Beiträge direkt an den damit besonders beauftragten Rc- gierungLarchivar Ringhöbel abgegeben werden können. Ueber den Erfolg und die Verwendung wird demnächst öffentliche Rechenschaft gegeben werden, und wir werden nicht ermangeln, diese ebenfalls zur allgemeinen Wissenschaft zu bringen. Hanau den 7. Dez. 1821.
Kurfürstl. Hess. Regierung das.
2. Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Güter in Keffelstadter Gemarkung besitzen, haben die davon zu entrichten habende Beed - und Wagen- und geschworne Hafergelder, sofort binnen 8 Tagen an den Emsigen Bürgermeister zu zahlen, gegeufalls zu gewärtigen, von hieraus durch Exekution dazu ungehalten zu werden. Hanau den 3. Dez. 1821.
Kurf. Renterei Bücherthals.
Bode.
3. Bei dem Schlüsse dieses Jahres ist es dem unterzeichneten Maoistrate unb Amte, zu Ab, schliessung der Jahresrechuungen, zu wissen nöthig, ob und wer noch etwa an oter aus Massen oder Verganthungsgeldern etwas zu fordern hat. Es werden aus dieser Ursache diejenigen, die dergleichen Forderungen zu machen haben, aufgefordert, solche Freitags den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde so gewiß anzugeben, als sie sich sonst den aus einer Unterlassung entstehenden Nachtheil selbst beizumessen haben werden. Signal um Neuhanau, den 10. Dez. 1821. Von Magistrats und kurhcssifchen Stadtschult-
Heissenamts wegen-
4. Denjenigen Einwohnern der hiesigen Stadt, welche noch Forststrafen zur herrschaftlichen Renterei Althanau schulden, zu deren Bezahlung dieselben nach amtlich beigebrachten Zeugnis, sen ausser Stand sind, wird die Erlaubniß ertheilt, in den ihnen von dem Oberförster Keßler zu Niederrodenbach auf Anmelden angewiesen werdenden Distrikten, Kiefernzapfen zu lesen, und gegen Vergütung von 48 kr. bis 1 fl. der Malter reiner Kiefernzapfen, an den Forstaufsich- ter Hitler auf dem Wolfsgang abzuliefern. Hanau den 3. Dez. 1821.
Aus kurfürstl. Forstamt.
5. Um meine seit fünfIahreu geführte kleine Redaktion des Moraenblatts, der Abendzeitung und der Zeitung für die elegante Welt, noch ferner fortführen zu können, und damit die Kosten für einen Theilhaber nicht zu hoch kommen, wünsche ich noch einige Mitglieder für das künftige Jahr. S ch l i n g l o ff, Lieutenant.