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Art. 3. Das ehrenvolle Recht, die Kokarde zu tragen, wird verwirkt:

durch Feigheit vor dem Feinde;

durch gesetzwidriges Artstreten aus dem Dienste;

durch entehrende Vergebungen, auf welche Zuchthaus; oder andere ähnliche Strafen gesetzt sind.

Wert entfernt, den einen oder den andern dieser Fälle anders als selten zu ver­muthen, erwarten Wir vielmehr, daß die kurhessische Nationalkokarde als ein Sinn­bild .der zutrauensvollen Anhänglichkeit, der getreuen Unterthanenverpflichtung und des gemeinsamen Vaterlandsverbändes, stets zu den heilsamsten Entschliesfungen anst muntern und sie befördern werdd.

Wonach mithin ein Jeder, den es augcht, sich zu achten hat, insbesondere aber, bei Straferkenntnissen, die Behörden sich richten werdeu.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssiegels, gegeben zu Cassel, am 27. April 1821.

Wilhelm/ Kurfürst. (St. S.)

Verkauf von Grundstücken.

1. Wegen einer ausgeklagren Schuldfü! derung sollen des verstorbenen Unterthans Philipp Kitz hinterlassenen Wittwe, Margarethe, geborne Bruder all hier, 3 Morgen 25 Ruthen Acker­land , Dienstag den 17. Juli l. J., Vor mittags 1G Uhr, im Rathhause hierselbst an den Meist­bietenden öffentlich »ersauft werden. Bergen den 30. April 1821.

Kurhessisches Justizamt daselbst. - C r a m e r.

2- Auf Anrufen der evangelischen Landkirchcukassenadministration zu Hanan, gegen Johann Heinrich Vetter zu Eichen, sollen dem Letzteren

Morg. Vrtl. Ruth.

4 2 20 Ackerland in dastger Termin ei

Montag den 18- Juni d. I-, Nachmittags 5 Uhr, auf dem Nathhause zu Eichen öffentlich meistbietend verkauft werden, weichrs hierdurch bekannt gemacht wird. Windecken den 4- Mai 1821. Kurhessisches Justizamt daselbst.

Z. Auf weiteres Anrufen des Karl Fittig zu Hanan sollen dem Balthasar Kühn et uxori zu Eichen nachstehende dem Ersteren verpfändete Grundstücke, als: Morg. Vtl. Ruth.

— 1 4 Haus und Hofraithe, nebst Scheuer und Stallung daselbst,

7 3 13 Ackerland )

— 1 22 'Wiesen uWv in dastger Terminei

— 3 7 4 Garten j

Montag den 18. Juni d. I-, Nachmittags 1 Uhr, auf dem Nathhgnse zu Eichen öffentlich meisibierend verkauft werden. Windecken den 4- Mai 1821.

Kurhessisches Justizamt.

4. Die zur Sauerschcn Konkur smaste gehörige, in der Laugengasse neben Metzgermeister Tanbert und Wittwe Hermanns gelegene, Behausung scll Freitag den 15. k. M-, Nachmit­tags 3 ubr, auf dem Neubanauer Rathhause an den Meistbietenden durch richterlichen Zu« schlag verkauft werden. Eign. Neuhanau den 10. Mai 1821.

Kurfürstliches Stadtschulthejssenamt.