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6. AuSgeklagter Schulden halber sollen nachbenannte dem Unterthanen Jakob Stumpf zu Großkrotzenburg zugehörige, in dasiger Gemarkung gelegene Grundstücke, als
M- V. R.
— 2 281 Land im Oberfeld,
1 1 - < Waizfeld, und
— — 391 < ' Mittelfeld,
in term. den 24- Mai d. I., des Vormittags 10 Uhr, in dem ehemaligen dasigen Amthanse öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Kaufliebhaber können sich alsdann daselbst einfinden, bieten und nach Befinden den Zuschlag erwarten. Eign. Hanau den 30. April 1821. Kurhessisches Amt Dücherchal.
7. Ausgeklagter Hypothekschuld halber sollen dem hiesigen Bürger Johann Perer Draut Morg. Vrtl. Ruth.
— — 29 halbes Wohnhaus mit halber Scheuer, Stallung und Garten, hinter dem Lehnhvfan der Stadtmauer dahier,
4 1 7J Ackerland und
— 2 1 Wiesen in hiesiger Terminei,
Samstag den 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem Nathhause dahier, össentlich meisiblitend verkauft werden. Dekr. Windecken den 17. April 1821.
Kurhessisches Justizamt daselbst.
, . vt. B u s ch.
8. Das Haus zur goldenen Kanne, Nro. 79 in hiesiger Judengasse, welches im besten Stande ist , stehet aus freier Hand zu verkaufen, auch können auf Verlangen zwei Drittheile des Kaufschillings zu 5 Prozent als Hypothek darauf stehen bleiben. Nähere Auskunft hier« über bei ' ;>,-> Oberhofagent Löbensteru.
Verpacht- und Vererbleihungen.
1. Das in der Nähe von Schlucktet« gelegene und dem vormaligen Kloster daselbst zuste, hende Hofgut, Lindenberg genannt", welches bestehet:
1) Aus einer geräumigen, rings mit Mauern und Gebäuden geschlossenen, und mit zwei Thoren verwahrten Hofraithe von zwei Morgen zwei Ruthen, worinnen die noch neu zu erbauende räumliche Wohnung für den Pachter und dessen Gesinde, das erforderliche Lokal zum Branntweinbkönnen, drei aneinander stehende Scheuern und hinlängliche Stallungen für Pferde, Rind-, Schaaf- und anderes Vieb, befindlich sind;
2) aus sechs Morgen, zwei Viertel 24 Ruthen Baum,, Gras, und Gemüßgarten;
5) aus vierhundert sieben und sechzig Morgen drei Viertel 6 Ruthen bau, und stellbar ter Ländern;
4) aus zweihundert und vier Morgen 3 Vrtl. 25 Ruthen Wieswachs;
5) aus einhundert und neun Morgen 35 Ruthen Waldung und Hutweide, und ausserdem die Hutgerechtigkeit für eine ansehnliche Schäferei, eigenthümliche und Koppelhut für Rindvieh, Mästgerechtigkeit für Schweine hat , und welchem die Ortschaften Hohen- zell, Niederzell und Bellings zu gemessenen Geschirr, und Handdiensten verpflichtet sind, soll den 4- Juni d. J. auf sechs ober neun Jahre, und zwar von Petritag f. I. an, mit welchem Tage derselbe pachtlos wird, öffentlich an die Meistbietenden anderweit verpachtet werden.
Es wird s lches hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche zu dieser Pachtung Lust haben, das Gut in Augenschein nehmen, und sich, in dem Fall sie die erfor,