H ä n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau,
Donnerstag den 5. April 1821.
Vorladungen der Gläubiger.
1. Nach Ableben des Pachters Johannes Ruffener auf dem Neuster Hofe bei Laugendiebach, ist dessen Tochtermann Jakob Ruffener in die Pachtung eingerreleu, nunmehr aber solche von der Wittwe des Johannes Ruffener wiederum übernommen worden. — Die hierdurch noth- wendig gewordene Ausscheidung erfordert eine genaue Kenntniß aller Anforderungen, die etwa statt haben könnten; des Endes wird jeder, der eine begründete Forderung haben könnte, vvrgeladen, solche Montag den 16. April d. I., Vormittags 9 Uhr, bahier anznbnngeu, und nöthü gen Falles zu liquidire». — Da von einem Jndulte, oder pacto remissario Rede seyn könnte, so werden die Kreditoren zugleich unter dem Präjudize vorgeladen, daß die Nichterscheinenden fich an die Beschlüsse der Majorität anzuschliessen haben. Langenseibold den 19. März 1M1.
Kurhcssisches fürstlich isenburgisches Amt Langenseibold.
Bohl.
2. Alle diejenige, welche an den Nachlaß jdes verstorbenen Unterthanen Johannes Huttel und dessen g eichfalls verstorbenen Ehefrau, modo deren Kinder zu Oberrodenbach, aus irgeuh einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch vorgelaven, in dem auf den 18. April d. I., Vormittags 9 Uhr, angesetzten Liqnidationstermnr vor unterzeichnetem Justiz- amte in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche gehörig anzugeben und zu begründen; widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie hernach nicht weiter gehört, sondern mit ihrem weiteren Vorbringen werden zurückgewie sen werden. Hanau den 20. März 1821. Hurhessisches Justizamt Bücherthal.
Dehn Rptfelser.