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H a n a u e r privilegirte Wochennachricht.

Jm Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.

Donnerstag den 29. März 1821. ~

Polizeiverfügung.

1. Schon mehrmalen ist den hiesigen Einwohnern bekannt gemacht worden, allen Schutt, Kummer und sonstigen Unrath nur allein an die dazu bestimmten Orte, in die Kisselkaute und hinter der Iudengaffe an das daselbst befindliche Wasserloch, zur Ausfüllung bringen zu lassen; allein man hat neuerdings wahrnehmen müssen, daß diesem Verbot nicht gehörig Folge gelei» stet und noch kürzlich dergleichen Schüttre. gleich beim Ausgang der Hintern Judengasse und an der Ecke des Leislerschen Gartens vor dem Nürnbergerthor ordnungswidrig abgeworfen worden ist. Es wird daher Jedermann wiederholt bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 5 fl. für jeden Zuwiderhandelnden an die Befolgung dieser Vorschrift hierdurch erinnert. Hanau den 15. März 1821. Kurfürstliche Polizeikommission.

Vorladungen der Gläubiger»

1 Alle diejenigen, welche an den geringen Nachlaß des ledigen Standes verstorbenen Wil, Helm Levitt Erb/ oder sonstige Ansprüche haben, werden andurch auf Donnerstag den 5. f. M. bei Verlust derselben, vor unterzogener Gerichtsstelle geladen. Sign. Neuhauau den 8. März 1821. Kurhessisches Stadtschnltheissenamt.

2. Nachdem der hiesige Bürger und Krämer Johannes Sauer unter dem heutigen sein Ver, mögen an seine Kreditoren abgetreten, und Termin zur Feststellung des Passivstandes, so wie t»r Erklärung auf diese Güterabtretung auf den 12. f. M- anberaumt worden ist; so werden