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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Au Verlage u»b zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.

Donnerstag den 15. März 1821.

Polizeiverfügung.

1. Schon mehrmalen iss den hiesigen Einwohnern bekannt gemacht worden, allen Schutt, Kummer und sonstigen Unrach nur allein an die dazu bestimmten Orte, in die Kisselkaute und hinter der Judengaffe an das daselbst befindliche Wasserloch, zur Ausfüllung bringen zu lassen; allein man hat neuerdings wahrnehnlen müssen, daß diesem Verbot nicht gehörig Folge gelei« stet und noch kürzlich dergleichen Schüttre- gleich beim Ausgang der Hintern Judengasse und an der Ecke des Leislerschen Gartens vor dem Nürnbergerthor ordnungswidrig abgeworfen worden ist. Es wird daher Jedermann wiederholt bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 5 fl für jeden Zuwiderhandelnden an die Befolgung dieser Vorschrift hierdurch erinnert- Hanau den 13. März 1821. Kurfürstliche Polizelkommission.

Vorladungen der Gläubiger.

1. Alle diejenigen, welche an den geringen Nachlaß des ledigen Standes verstorbenen Will Helm kevin Erb, oder sonstig« Ansprüche haben, werden andurch auf Donnerstag den 5. k. M. bei Verlust derselben, vor unterzogener Gerichtsstelle geladen. Sig». Neuba^an den 8. März 1821. Kurhessisches Aradlschultheissenamt.

2. Nachdem der hiesige Bürger und Krämer Johannes Sauer unter dem heutigen fein Ver, mögen a> seine ^ editoren abgetreten, und Termin zur Feststellung des Passivstandes, so wie jur Erklärung auf dies« Güterabtretung auf den 12- k- M- anberaumt worden ist; so werden