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2. Nachdem durch das Andringen der Gläubiger des Z Unterthans Peter Maisch zu Mittel« buchen sich ergeben, daß dessen Schulden das Aklivvel mögen desselben über Zeigen, und daher in Ermangelung einer gütlichen Ucbereinhinft mit seinen Kreditoren der Konkurs unvermeidlich ist, so ist unterm heutigen die Vorladung der Settern erkannt, zugleich aber auch zum Versuch einer gütlichen Uebereinkunft, Termin auf Donnerstag den 15. März d. J. angesetzt worden. Alle bekannte und unbekannte Gläuger des gedachten Peter Maisch werden daher hierdiirch öffent­lich vorgeladen, in dem an beräumten Termin, Vormittags 10 Uhr, persönlich oder durch ge­nugsam Bevollmächtige vor unterzeichnetem Justizamt so gewiß zu erscheinen, ihre Forderun­gen anznmelden und zu begründen, und den Versuch einer gütlichen Vereinigung über Ver- theilung der Masse, zu Abwendung eines weitem förmlichen Mönkursprozesses abznwarten, in deren Entstehung aber ihre Forderungen gegen den alsdann sofort zu bestellenden Kurator und Kontradiktor zu liquidiren. Die Ausbleibenden haben, insofern sie sonst dem JustizaMtr bekannt sind, zu erwarten, baß sie dem, was die Mehrheit der Gläubiger wegen des Ver­gleichs beschließt, als beitretend angesehen, sonst aber von diesem Verfahren ausgeschlossen werden. Hanau am 26. Januar 1621.

Kurfürstlich hessisches Justizamt Dücherthal. Dehn Rotfel ser.

5. Da der Aktivnachlaß des Hierselbst gestorbenen königlich niederländischen Pensionärs, Hauptmanns Friedrich Wilhelm Bege, zu Deckung der passivorum unzureichend erscheinet, deshalb auch sub hodierno der förmliche Konkurs, so wie die Ausschließung der Gläubiger erkannt worden ist, welche sich in dem ad liquidandum credita am 27. Juli v. J. gestandenen Termin nicht gemeldet haben; so wird Tagefahrt auf den 7. März a. c. bestimmt, in der alle bekannte Gläubiger bei Strafe der Ansschliessung von diesem Verfahren ihie Forderungen ge­hörig begründen und dann um Den Vorzug streiten sollen.

Pron,. Hanau am 25. Jan. 1821.

Kurfürstliches Gouvernementsgericht hierselbst.

von Dalwigk, Brack,

Generalmajor und Kommandant. Garnisousauditeur.

4. Ast« diejenigen , welche an dem geringen Nachlasse des zu Bockenden», Amts Bergen, wohnhaft gewesenen, ohnweit Nüdesheim gestorbenen, königlich preussischen Hauptmanns Da­niel Ledrecht von Fischer Erb- oder sonstige Ansprüche haben, werden hierdurch aufgefordert, solche den 10. März d. I vor unterzeichneter Behörde anzubringen und rechrserforderlich zu begründen, widrigenfalls die Verlasseuschaft an die Wittwe des SerbI ebenen, geb. von Viereck, welche solche in Anspruch nimmt, verabfolgt we den wird. Dckr. Hanau am 25. Jan. 1821.

Kurfürstliches Garnisonsgericht hierselbst.

von Dalwigk, Brack,

Kommandant. Garnisousauditeur.

5. Die Gläubiger der verlebten Wittwe des Strumpffabrikantens Georg Mederich, Adriane Eleonore, geb. Mieg, werden hierdurch, nachdem die Rechtswohlthar deS Jnveutarli auge, sprechen worden, auf Donnerstag den 29. k. M-, Vormittags 10 Uhr, vorgeladen. Dekr. Reuhanau den 21. Febr. 1821.

Kurhessisches Stadtschultheissenamt.

Verkauf von Grundstücken.

1. Auf Anrufen der Kunijunde Kohlepp zu Hohenzell, gegen den Forstlaufer Ludwig Kohlepp daselbst, sollen

1 Morgen Acker in dem Kelterthal, neben Melchior Lotz und Johannes Letz und