H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Jm Verlage und ^um Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.
Ä
Donnerstag den 1. Februar 1821.
Ediktalvorladungen.
1. Nach einer von dem königlich baierschen Kreis < und Stadtgericht zu Würrburg anhero gelangten Benachrichtigung, haben diejenige Personen, welche in den Jahren 1796 biS 1800 in vormals fürstlich Würzburgische Kriegsdienste getreten und nachher theils verstorben, theilt vermißt worden sind, noch beträchtliche Einstandskapitalien daselbst stehen; es werden daher alle, welche als Erben Ansprüche an diese Einstandskapitalieu zu machen bei-echtiget sind, und insbesondere die Erben eines Johann Bellinzer von hier, requirirte.Massen hierdurch aufgefyr, dert, sich innerhalb 6 Monaten, vom 27. Oktober d. I bei königlich baierschem K-eis- und Stadtgericht zu Würzburg, zu melden, und als Erben gehörig zu legitimiren, oder zu gewärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, und die fraglichen Eiustandskapi- talien dem königlichen Mitilairinvalidenfoud verfallen, erkannt werden feilen. Dekr. Althanau den 2. De;ember 1820. Kurfürstlich hessisches Stadtschultbeisse ramt daselbst.
2. D e Jntestalerben der dahier ledigen Standes verstorbenen Johanne Marga ethe Port« schere, aus Kleinheubach, werden andurch auf den 22. k. M., unter dem Rechtsnachtheil der Ausschliessung, vorgeladen. Sign. Neuhanau den 23. Jan. 1821.
Km hessisches Stadtschultheiffenamt.
Vorladungen der Gläubiger.
1. Nachdem der hiesige Bürger und Gärtner Johann Martin Loh die Rechtswohltbat der Güterabnetung ergriffen, und sofort Obsignation und Inventur dessen Habe augeordnet wor, den ist, so werden nunmehr auch alle diejenige, welche aus irgend einem Ncchrsgrund Aue sprüche an gedachten Cedenten haben. Hierdurch zu deren Angebiing und Deg>üus>nug^ bei Vermeidung der Aussthlieffnttg, auf den L. k. M. vorgeladeu. Dekr. Neuhanau dsn 15., Jan. 1821. Kurhessisches Stadtschultheisseuamt.