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Von der Zukunft Schleier noch umgeben

Nullt Dein Süllborn, und wir harren still-

Einst machst Du dich auf, und wirst's erheben.

Wie der Vater in dem Himmel will-

Wollest nur den Frieden uns erhalten,

Der der Gaben mindeste versüßt;

Unter Wilhelms väterlichem Walten

Sey uns dann willkommen und gegrüßt!

Polizeiverfügung.

Die in der Sabbathsordnung voraefchriebene, während der Kriegszeiten aber ausser Uebung gekommene Einrichtung, daß in der Nacht auf den Sonntag nicht alle Bäcker, sondern stets nur einige, in einer Neihefolge, abwechselnd backen sotten, wird Dom 1. k. M. an wieder ein; geführt, und solches hierdurch zur SenntnigJ^mn^ hiesigen Einwohner gebracht. Hanait am 27. Dezember 1820. ' Kurfürstliche Polizeikommlssion.

Ediktalvorladungen.

1. Sebastian Zeller aus Mottgers,

Johann Martin Zeller'von da,

Konrad Sreiumachcr aus Slerbfrih, und

Daniel Heil aus Oberze ll, welche sin, in dem Jahr 1811 unter der ehemaligen großherzoglich frankfurtischen Regierung für den Feldkriegsd ensr ferwillig haben auwerben lassen, und aus dem Feldzug gegen Rußland nicht wieder :mück gekommen sind, we Leu hie mit vorgeladen, sich binnen £ Jahr, und langt siens Samstag den 31. März 1321 dahier zu melden , widrigenfalls sie auf den Grund des in der Mitte liegenden Gesetzes für icd erklärt , und die für sie hierher geschickten Werbegelder an ihre nächsten Erben ausbc ahlt werden sollen. Schwarzenfeis den 23. Dez. 1320.

- . Kurhes sches Amt daselbst.

S r e r u.

2. Nach einer, von dem königlich baierischen Kreis/ und Stadtgericht zu Würzburg anbero gelangten Benachrichtigung, haben diejenige Personen, welche in den Jahren 1796 bis 1800 in vormals fürstlich Würzburgische Kriegsdienste getreten, und nachher theils verstorben, theils ve mißr worden sind, noch bet sichtliche Eiustandskaprrallen daselbst stehen. Es werden daher alle, welche als Erben Ansprüche an diese Einstandskapitalien zu machen berechtigt sind, und insbee sondere die Erben eines Johann Ballinger von hier requiurtermaßen hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 6 Monaten Dem 27. Ort- d. I. bei konigl. baierlschem Kre-s. und Stadtgericht zu Würzburg, zu melden, und als Erben gehörig zn Icginmnett, oder zu gewärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen,- und die fraglichen EiustaudskapitaiFu dem königlichen Miiitärinvalrdenfoud verfallen, erkanut werden so. en- Dekr. Allhanau den 2. Dez. 1820.

Kurfursil- hessisches Stadrschultheissenamt das.