privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau-
Num.
Donnerstag den'21. September 1820.
Verordnung
vcm 4. August 1820, wegeu des am 18. Oktober zu haltenden Nachmittagsgottesdienstes.
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Ifte, Kurfürst rc.
fügen hierdurch zu wissen:
Um das Andenken der wichtigen Tage, an welchen Deutschlands Freiheit von fremder Herrschaft erkämpft wurde, bis in die späteste Zukunft zu erhalten, haben Wir durch Unsere Verordnung vom 26. Aug. 1817 bestimmt, daß der 18. Oktober für immer als ein kirchlicher Festtag durch einen zu haltenden Morgengottesdienst und Absingnug des Te Deum in Unseren forstatcn begangen werden soll. Da Wir es jedoch der Würde der Feier dieses Tages entsprechender finden, daß an demselben, gleich wie an jedem andern kirchlichen Festtage, künftig auch ^achmtttagsgvttesdienst gehalten werde; so verordnen Wir dieses hiermit, und haben daher l«'!^ geistlichen Behörden sich hiernach allerunterthänigst zu achten, und das forderliche zu veranstalten.
Urkundlich Unserer allerhöchWigenen Unterschrift und des beigedruckten kurfürstlichen geheimen jnßwlö gegeben zu Wilhelmshöhe am 4. Aug. 1820. 55
^iiv sämmtliche kurheffifchen Lande.
Wilhelm, Kurfürst. (L. S.)
Vu Schmerfeld,