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H a n a o k r privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und znm Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.

Donnerstag den 6. Juli 1826.

Polizeiverfügung.

Das Baden im Main betreffend.

'Die Grösse des Wassers macht das Baden im Main dermalen sehr gefährlich, weshalb solches gänzlich untersagt wird.

Sobald das Wasser so weit gefallen seyn wird, dass an den bekannten abgesteckten Plätzen wieder ohne Gefahr gebadet werden kann, soll solches öffentlich bekannt gemacht werden. ' Hanau, am 27. Juni 1820.

Aus kurfürstlicher Polizei! om'mission da hier.

Ediktalvorladungen»

L. Die bei her letzteren Musterung nicht erschienenen Kantonisten Johann Heinrich Minder, und Michael Krauch von Nauheim, Heinrich Bingel von Schwalheim, und Adam Stecher von hier.