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Gestorbene.
In Hr evang<l. Gemeinde der Marienkirche:
Den 21. Juni. Jungfer Karoline Philippine Sophie, Herrn Johann Philipp Hörner, kurfiirstl.
Hess Konsistorialraths dahier ehel. Tochter, als 26 I. 7 M- 7 T-
Den 25. Juni- Hermann, Herr» Georg Lotz, Bürgers und Saitenfabrikantens wie auch Seilermeisters in der Neustadt S., alt 1 I. 3 M.
Den 24- Juni. Jungfer Elisabeth Koch, gebürtig aus Kirchbain in Hessen, alt 66 Jahr., ^
Den 25. Ilmi. Marie Christine, Martin Neun, gewesenen Tambours in kurheff. D. dahier, ehel. Tochter, alt 25 I. 1 T.
In der rvangel. Gemeinde d^r JohanueSkirche:
Den 21. Juni. Georg, Jakob Kißling, Bürgers und Schreinermeisters in der Neustadt S-, alt 2 I.
Den 21. Juni. Anne Marie, Wilhelm Sänger, Schutzverwandtens und Seidenwebers in der Neustadt T., alt 1 J. 15 T-
Den 23. Juni- Frau Elisabeth, weil. Herrn Andreas Hauße, gew. Bürgers und Gastgebers in der Neustadt nachgel. Wittwe, geb. HoLmann < alt 70 I. 8 M.
Hanauer Fleischtaxe vom 21. Juni 1820
Ochsenfleisch, das Pfund .
Stier -oder Kalbinfleisch, das Pf.
NB. Es werden zwei Pfund Sülzen für ein Pftrnd Fleisch gerechnet.
- Kalbfleisch, das Pfund . . . Ein Kalbskopf das Pf. zu { Pf.
V Ein Kalbsgelüng mit dem Netz das Pf. zu ^Pf. und 2 hllr. .
Ein Kalbsgekröse dasPf.ru ^ Pf. Kalbsfüße das Pf. zu | Pf. .
Kr.
10
8
Hllr.
2
2
Hammelfleisch, das Pfund .
Ein Hammelskopf das Pf. zu a Pf. und 2 Hllr.....
Ein Hammetsgeiüng d. Pf. z. | Pf. Vier HammelSfüße d. Pf.zu^Pf. Schweinefleisch mit Zug. das Pf. Ein« Bratwurst zu 4 Pfund .
Ein Pfund gute Schweine - Leder - und Blutwurst mit Grieben . . .
Ein Pfund gemischte Wurst
Kr. 10
5
3 3
9
8
12
10
Hllr.
fL. 8.)
Kurhesstsche Polizeikonnnisston.
Bemerkung: durch die Fleischtazce vom 24. Juni ist eine Bratwurst a £ % auf 7 kr. Herabgesetzd
7
2
5
3
5
2
2
2
1
Polizeiverfügung.
Das Baden im Main betreffend.
Die Grösse des Wassers macht daS Baden im Main dermalen sehr gefährlich, weshalb wlches gänzlich untersagt wird.
Sobald daS Wasser so weit gefallen seyn wird, daß an den bekannten abgesteckten Plätzen wieder ohne Gefahr gebadet weiden kann, soll solches öffentlich bekannt gemacht werden.
Hanau, am 27. Juni 1820.
Aus kurfürstlicher Polizeikommission dahier.