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Kapitalien, welche auszulehnen.

1. 1600 fl. Mildestiftungsgelder gegen doppelten Einsatz liegender Güter zu 5 pCt. in hiesiges Land. Bei der Redaktion das Nähere.

2. 200 fl. Vormundsgelder sind auf eine gerichtliche Hypothek zum Auslehnen bereit. Bei Schuhmachermeister Roß ist das Nähere zu erfragen.

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1. Da nach einer Benachrichtigung der herzogl. Nassaniftben Regierung zu Wiesbaden, nur diejenige fremde, der dasigen Bäder zu ihrer Heilung benöthigte, arme Kranke, zu dem Ende in das Hospital allda ausgenommen werden, welche, neben einem obrigkeitlichen Zeugniß ih­rer Armuth, mit einer ausführlichen, von ihrem Arzt ertheilten, Krankheitsgeschich-e, woraus die Ursache, der bisherige Verlauf der Krankheit, die befolgte Heilmethode und ihre sonstigen auf ihren Gesundheitszustand einwirkende Verhältnisse vollständig entnommen werden können, versehen sind, und die während ihres Aufenthalts in demselben die. ihnen verordnete Heiimit- til und die Kost und zwar

1. Die volle Kost.

a) Frühstück, 2 Tassen Kaffee und Drödchen . . . . . 5 kr.

b) Mittags Essen, Suppe, Gemüß und Fleisch . , . . 7 »

c) Kaffee 2 Tassen . . . . . . . 4 <

st) Abends Suppe oder Salat mit etwas Butter . . . . . 4 -

v) 1^/tt- Brod . . . . . . . . . 3;

2. Die halbe Kost.

a) 1 Tasse Kaffee . . . . . . . . . ° . 2 kr.

t>) Mittags , Suppe und Fleisch, oder Gemüß und Fleisch . . . 5 #

c) Abends, Suppe- oder Salat ... . . . . 2 -

ä) iz/tt-Brod ........ 34 -

5. Die Viertelkost.

s) Mittags, Suppe oder Gemüß mit Fleisch ... . . . . . 5 kr.

b) Abends, Suppe oder Salat ... . . . , 2 ,

<) 14 Ä>. Brod . . . . . . . . .. 34 -

4. Ganz ohne Fleisch, täglich ru . . . . . .. 74 kr. endweder jedesmal baar bezaiXe», oder ein Zeugniß einreichen, worin die demnächsiige Zah­lung für beides aus einer zu benennenden Kasse zugesichert wird; so wird dieses hierdurch mit dem Ansngen bekannt gemacht, daß gegeufalls, die sich um ihre Aufnahme in das erwähnte Hospital sich meldende Kranke zurückgewiesen werden. Hauan tcn 50. Mai 1820.

Aus kurfürstl. Hess. Regierung daselbst.

2. Donnerstag den 6. Julius, Vormittags 10 Uhr, soll in der Großäuheimer Gemeinds- Waldung, unweit des neuen Wirthshauses, eine Quantität Eichen - und Buchenbrennholz von ungefähr 50 Klaftern öffentlich an den Meistbietenden gegen alsbaldige Haare Zahlung verstei­gert werden, wozu Kaufiiebhaber mit den Bemerken hierdurch eingeladen werden, daß der zu»