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werden hiermit aufgefordert, sich noch vor Ablauf dieses Jahres bei dem unterzeichneten Kan- ronsbeamteli zu stellen, als sie sonst zu gewärtigen haben, daß ihr gegenwärtiges sowohl, als auch das ihnen späterhin etwa zusallende Vermögen emgezogen werden wird. Schwarzenfels den 7. Juni 1820. Stern.
2. Nachbenannte Kantonisten des hiesigen Hoheitsamtes, welche bei der diesjährigen Must«, rung sowohl , als auf die zweite Vorladung nicht erschienen sind, nämlich:
Jakob Jünger aus Lieblos,
Christian Schreiber von da,
Johann Georg König aus Niedermittlau,
werden hiermit aufgefordert, sich fö gewiß vor Ablauf des Monats Dezember dieses JahreS dahier zu sistiren, als sie. sonst zu gewärtigen haben, daß gegen sie nach Vorschrift des Re« krutirungsreglements werde verfahren werden.. Hailer den 20. Juni 1820.
Kurfürstliches Hoheitsamt.
B o d e.
4- Nachverzeichnete Kantonisten, welche weder bei der im April d. I. in hiesigem Hoheitsamte. gehaltenen Musterung, noch auf die an sie^ergangeue zweite Cllation erschienen fin»' und zwarG
F. Amts Wächtersbach.
1) Georg Franz Eckert vom Weyexhvf,
2) Konrad Eckert von Wittgenborn,
2) Friedrich Grau von Wächtersbach,
4) Ludwig Sauer daher,
5) Ernst Salade daher.
6) Simon Karl Fuchs daher,.
7) Wilhelm Stein daher,
8) Henrich Jbabch daher,
9) Konrad Fuchs daher,
10) Johannes Fuchs daher,
11) Balthasar. Hämel. von Udenhain.
lll Amts Birstein.
1) Henrich Kratzner von Untersotzbach,
2) Henrich Kauk von Unterreichenbach,
3) Henrich Bolz daher,
4) Melchior Bolz daher,
5) E>nst Barrel von Hettersroth,.
6) Henrich Neidhard daher,
7) Johannes Dill daher,
8) Joh. Henrich Lochhaas von Hettersroth,
9) Johannes Stein von Birstein,
10) Jakob Schneider daher,
11) Johannes Kempel von Kirchbracht,
12) Karl Kaiser daher,
13) Johannes Jost von Mäuswinkel,
14) Johannes Zimmer von Lichenroth,
15) Ludwig Koch von Radmühl;
werden in Gemäßheit des Rekrutirungsreglements von 1812 und der Verordnung vom 10. April d. J. hierdurch nochmals aufgefordert , sich vor Ende. Dezember d. I., so gewiß dahier