H an au e t privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.
Polizeiverfügung.
1. Bei einer heute dahier verhafteten Weibsperson sind folgende Kleidungsstücke , vorgefunden worden, a s:
1) ein schwarz seidenes Kleid mit Sammet besetzt,
2) eine schwa ; taffente Schürre mir grünen St.eifchen,
5) ein weisses Kle-d von BWstmousselin ,
4) ei» desgleichen Unterrock,
5) eilt Kinderkleid von blauem Kattun,
6) ein dergl. rothen Unterrock,
7) ein weisses Halstuch mit breit gestickter Borde,
8) ein graues Kmdeikamrsol von ^anqninct,
9) etn blau baumwollenes Sacktuch mit rother Borde,
10) ein Paar grüne Schuh von Saffian.
Da sich de Besitzerin über die Rechtmasig°eit des Erwebs dieser Kleider nicht ausweisen konnte, über dein ach mehrere Gründe des Verdachts einer Entwendung gegen sie variieren, so we den alle dejenige, welche etwa hierüber Ansnnft geben können, blerdurch anfgesordeit, M binnen 8 Tagen bei der unlerzeichneren Stelle zu melden. Hanau am 6. Inm 1820.
Kurfürstliche Polizeidirektion.