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H a N (l u e r

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.

Rum.

16.

Donnerstag den 20. April 1820.

Regicrungsauöschreiben.

Da von Sr. des Kurfürsten Fom«{. Hoheit am 14. d. allergnädigst verordnet worden ist, es solle die im qOtcn Hphen der hiesigen Feuexordnung vom 22. Febr. 1773 enthaltene Vorschrift, daß alle Schornsteine, worunter starkes Feuer, besonders wie bei den Bäckern mit Tannenholz, gehalten wird, alle 14 Tage, die Küchen -, Kamin, und Ofen, schornsteine aber, welche in täglichem Gebrauch sind, so lange die, ser dauert, alle Vierteljahre wohl zu fegen und auszukraßen, daneben alle Schornsteine, so weit man mit dem Besen reichen kann, jedch Woche so scharf, als-möglich, abznkehren, diejenige Schornsteine aber, worunter nur selten und

. noch dazu geringes Feuer gemacht wird, wenigstens alle Jahre zu säubern seyen," m denjenigen Theilen des hiesigen Regierungsbezirks, worin die angeführte Feuerordnung bis­her schon gesetzliche Kraft hatte, erneuert, in den übrigen Theilen desselben aber in Zukunft ebenfalls beobachtet werden , so wird solches hierdurch allen, die es angehet, zur schuldigen Nachachtung bekannt gemacht. Hanau den 314 März 1820.

Kurfürst!. Hessische Regierung-

Vorladungen der Gläubiger.

2- ®e diejenigen, welche an die Verlassenschaft des ohnlängst dahier verstorbenen knrhessü schen Holzmagazinskommissarius Thema und dessen bereits vor mehreren Jahren verlebten Ehe,