H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Jm Verlage und zum Besten des Canroeschen Waisenhauses in Hanau.
Donnerstag den 13. April 1820.
Regierungsausschreiben.
Da von Sr. des Kurfürsten königl. Hoheit am 14. d. allerguadigst verordnet worden ist, es solle die im 40rcn Hpheu der hiesigen Fcuerorduung vom 22. Febr. 1773 enthaltene Vorschrift, ,, daß alle Schornsteine, worunter starkes Feuer, besonders wie bei den Bäckein „mit Tannenholz, gehalten wird, alle 14 Tage, die Küchen-, Kamin- und Ofen« „ schornsieiue abeL, welche in täglichem Gebrauch sind, so lange die- „ser dauert, alle Vierteljahre wohl ni fegen und ausznk! atzen, da eben alle „Schornsteine', so weil man mit dem Besen reichen kann, jede Woche so scharf, „als möglich, abz»kehren, diejenige Schornsteine aber, worunter nur selten und „noch dazu geringes Feuer gemacht wird, wenigstens alle Jahre zu saubern seyen," in denjenigen Theilen des hiesigen Regierungsbezirks , worin die angeführte Feuergrdnuug bisher schon gesetzliche K aft harre, erneuert, in den übrigen Theilen desselben aber in Zukunft ebenfalls beobachtet werden, so wird solches hierdurch allen, die es «»gehet, zur schuldige» Rachachtung bekannt gemacht. Harrau den 31. März 1820.
Kurfürst!. Hessische Regierung.
Vorladungen der Gläubiger.
1. Alle diejenige, welche an die Wittwe des verstorbenen Unterthanen Philipp Baumann zu B-uchkobel aus irgend einem Grunde Forderungen zu haben glauben, werden hierdurch vorger