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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Jm Verlage und zum Besten des Camveschen Waisenhauses in Hanau.

Num.

50.

Donnerstag den 16, Dezember 1819.

Regierungsausschreiben.

Von Seiner des Kurfürsten, Königliche Hoheit, ist das dem hiesigen Campe­schen Waifenhaufe ertheilte Privilegium, demzufolge der Nachdruck des im Verlag des gedachten Waifenhaufes erscheinenden »H a n a u e r H a u s k a l e n d e r s « und das Feilhalten, der Verkauf und das Vertauschen von nachgedruckten Exemplaren dessel­ben, bei Vermeidung der Konfiskation der verbotener Weise verfertigten oder fcilae- botenen Abdrücke und einer halb dem Fifcus und halb dem genannten^ Waifenhaufe zufallenden Strafe von einhundert Reichsthaler bis zum 17. Mai 1<°>25 verboten ist, nicht nur auf die Hoheitsämter Meerholz und Wächtersbach, und die nunmehr dem Amt Bücherthal einverleibten Dörfer Großauheim, Großkroßenburg und Oberror denbach ausgedehnt, sondern zugleich auch die Erneuerung des im hiesigen Fürsten- thum bestehenden Verbots des Absaßes von im Ausländern Quartfornrat gedruckten ungestempelten Kalendern, bei Vermeidung einer für ein jedes verbotswidrig veräur fertes Exemplar zu erlegenden Strafe von zwei Gulden, fo wie die Erstreckung dieses Verbots auf die genannten Hoheitsämter und Dorfschaften, am 7. August d. J. aller- gnädigst befohlen worden. Es wird daher solches hierdurch zur schuldigen Nach- achtung, mit dein Anfügen bekannt gemacht, daß der Rechnungsprohator Reiz dahrer