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Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau-

Donnerstag den 9. September 1819.

Vorladungen der ©laubiger.

1. Die Kinder der verstorbenen Poststallmeister Saalmüllerschen Eheleute erster und zweiter Ehe haben dahier erklärt, daß sie die Erbschaft dieser ihrer resp. Stottern cum beneficia le°is et inventarii anultrelen gewillet wären, und dabei gebeten, zum Behilf der Erbve Theilung die etwaigen Gläubiger derselben edictaliter vorzuladen. Nachdem nun diesem Sueben statt aegeben worden, so werden alle diejeniaen, welche an den Nachlaß der Poststallmeister SaammHerschen E»eleute aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen gedenken, hier­durch vorgeladen, solche in dem auf den 25. Sept. dies. J. bestimmten Te min vor dem dazu bestellten Kommissarius, Rath Gerlach, entweder in Person, oder durch ordnungsmassg Beooll« machtigte so gewiß zu Protokoll zil geben, als sie anders zu erwarten haben, daß, ohne auf solche Rücksicht zu nehmen, der Nachlaß den Erben werde ausgeantwortet werden. Gegeben Hauan den 31. Juli 1819. Kurhessisches Hofgericht daselbst.

v. M o tz-

2. Diejeniae, welche an den verlebten hiesigen Bürger und Wirth Johann Marx Hoch-stadt und dessen Ehefrau, nunmehr an Valentin Drandt dahier verheirathet, so wie an diesen, während diese Ehe Forderungen haben, werden hiermit auf Montag den 27ten k. M- Se. r., Morgens 9 Uhr, bei hiesiges Justizamt vorgemden, um ihre Forderungen gehörig zu Uqnldire», gegenfalls sie zsich der Ansschliessung zu gewärtigen haben. Decret. Wiu- decken den 24- August 1816. Kurvessisches Justizamt.

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