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Vorladungen der Gläubigen.
1. Nachdem der hiesige Bürger und Bäckermeister Karl Nohl, wegen Unzulänglichkeit seines Vermögens, zur Befriedigung seiner Gläubiger die Güterabtretung erklärt; so werden alle diejenigen, welche an denselben und an dessen Ehefrau Forderungen haben, auf den 26ten k. M. zu deren recht «erforderlichen Begründung, bei Vermeidung der Ausschließung von der in gerichtlichen Beschluß genommenen Masse, hiermit voraeladeu. Dekr. Neuhanau den 27. Juli 1819. Kurhessisches Stadtschnltheissenamt.
2. Abtheilungshalber werden diejenige, welche an dem Nachlaß der Ehefrau des Althanauer Bürgers und Holzmessers Kasi'nür Petri, vormals an den Althanauer Bürger und Fuhr« mann Heinrich Müller verheurarhet, rechtliche Forderungen zu haben vermeinen, vorgeladen, solche Donnerstag den 26«« dieses, Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichneter GeriÄsfielle, unter dem Rechtönachrheil des Ausschlusses, geltend zu machen. Dekr. Althai au den 6ten August 1819. Kurfürstliches Sradtschullheiffeuamt.
3. Sämmtliche Gläubiger des Friedrich Puth iu Fechenheim werden hierdurch vorgeladen, ihre au denselben habende Forderungen, Dienstag den Liten dieses, Vormittags 9 Uhr, vor kurfürstlichem Amt allster anzugeben und ju begründen, sodann Zahlungsvorschläge zu vernehmen; die Ausbleibende aber haben sich der nachherigen Abweisung zu gewärtigen- Bergen am 2. August 1819. Kurhessisches Justizamt daselbst.
C r a m e r.
4- Nachdem gegen den hiesigen vormaligen Handelsmann Johann Peter Schneider sich so viele privilegirte Schulden hervorgethan, daß dessen Eigenthum zu deren Befriedigung bei weitem nicht zureicht, und deßfalls der Gantprozeß erkannt worden; so werden alle und jede, welche Ansprüche haben, zu deren Begründung auf den 9ten k. M. peremtorisch vorge- iaden- Dekr. Neuhanau den 12. August 1819.
Kurhessisches Stadtschnltheissenamt.
Verkauf von Grundstücken.
1. Zur Bewirtung der Abtheilung der Wittwe des Althanauer Bürgers und Handelsmanns Jakob Wilhelm Schäffler mit dessen Kindern früherer Ehe, soll das von demselben hinterlassene Wohnhaus in der Echulgasse, neben Johann Heinrich Völp Wittwe, jetzt Dreher Hufnagel und Frau Mehlburger, nun Schullehrer Domel, welches 5 alb. 1 Hklr- Grundzins in die Präsenz Hanau giebt, Donnerstag den 2. September d. I., Nachmittags 3 Uhr , in dem Althanauer Rathhause öffentlich verganthet werden. Eign. Althanau den 17. August 1819. Kurhessisches Sladtschultheissenamt daselbst.
2. Die zum Nachlaß des Handelsmanns Johann Daniel Wolf gehörige in der Hahnen« gasse neben Wrttwe Kost, und in der Steinheiwergasse neben Wittwe Hartmann gelegene Behausung, soll der vorseyenden Abtheilung wegen, Freitag den 27ten I. M-, Nachmittags 5 Uhr, auf dem Rathhause au den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Eign- Neuhanau den 3. August 1819.
Kurhessisches Stadtschnltheissenamt.
5. Auf Requisition kurfürstl. Stadtschultheissenamts Neuhanau sollen nachbemeldete zu der Nachlaffenschaft des Neuhanauer Bürgers und Handelsmanns Daniel Wolf gehörige Grundstück«: