H a n a u e r privilegirte W ochennachricht. — ---------------— % ii—; '-'^ ^ .. . . ,. ~ 1 ' - . •
Im Verlage und zum Besten desCampeschen Waiftnhausesin Hanau.
Donnerstag den 10. Juni 1819.
Polizeiverfügungen.
1. Nach dem §. 1 et 2 der allerhöchsten Orts genehmigten im 52ten Blatte der Wochen» Nachricht vom Jahr 1817 bekannt gemachten Polizeiverordnung: das Hundehalten in hie» siger Stadt betreffend, soll in keinem Hause innerhalb der die hiesige Stadt und Vorstadt umgebenden Gräbeu, ein Hund gehalten werden, von dem nicht eine Abgabe von Einem Gulden halbjährig entrichtet wird.
Da jedoch Einzelne zu dieser halbjährig voraus zu bezahlenden Abgabe verpflichtete mit deren Entrichtung noch zurückstehen, auch Andere von ihren Hunden die gebührende Anzeige noch gar nicht gemacht haben; so werden alle diejenigen, welche noch nicht angezeigte Hunde besitzen , so wie die, welche mit Entrichtung dieser Abgabe noch im Rückstände sind aufs gefordert, ihre Schuld längstens bis zum 15ten k. M- zu berichtigen, indem sie widrigen» falls zur Bezahlung des doppelten Betrags ohne Nachsicht verurthent, und mittelst Exekution angehalten werden sollen. Zugleich wird auch bekannt gemacht, daß künftig wegen bisher unterbliebener Befolgung des H. .8 jener Berordnung, die in der Nacht auf den Strassen ohne ihre Herren befindliche Hunde tod geschlagen werden sollen. Hanau am 22tetc Mai 1819. । K Kurfürstliche Polizeikommission.
2. Zwischen dem Kanal und dem grossen Damm ist, nach gehöriger Untersuchung, ein geräumiger Platz zum Baden im Main abgesteckt, auch zugleich, mittelst freiwilliger Gelobet,- träge, die Einrichtung getroffen worden , paß sich bei guter Witterung von 5 bis 9 Uhr