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privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des Camprschen Waisenhauses in Ha»au.
Rum.
i 181 s.
Donnerstag den 6,
Polizeiverfügungen.
1 Der Platz um die französische und holländische Kirche ist neuerdings mit Bäumen 6^ pflanzt und mit einer BefncdigLug ve>1ehe«r worden. — 5J?at< erwartet dal-er, daß diese neue Anlage von allen Seiten gehörig geschont werde, und namentlich, daß die Aelrern ihre Kinder warnen, den jungen Bäumen Schaden zuzufuge«, besonders aber bereit Wachsthum durch heftiges Bewegen oder Rüttelnzu hindern, und daß künftig kein Vieh weiter über diesen Platz hingetrieben, oder unachtsamerweise dahin laufe« gelassen werde.
Wer elnen neu gepflanzten Baum absichtlich beschädigt, den trifft nach der Verordnung vom 13. März 1817, 6m?natliche Zuchthaus- und, nach Befinden, Eisenstmfe, wer aber sonst der hier ertheilten Vorschrift entgegen handelt, wird, »ach Befinden der Umstände, mit Geld- oder Gefängnißstrafe unnachsichtlich belegt werde». Hanan am 14. April 1819.
Kurfürstl. Polizeikommiffou.
Vorladungen der Gläubiger.
1- Es hat der Handelsmann Kourad Heinrich Berk der jüngere dabier höheren Orts um ein b' ej4fy_ ngeS Moratorium nachgesucht. Rachd«»« nun zur befohlenen Vernehmung seiner sämmtlichere Gläubiger hierauf Tagefahrt auf Donnerstag der« 13. Mai d. I. auberanmt worden, so werde» dieselbe hierdurch mit dem Aufügen vorgelade«, daß diejenige», welche Nichterscheinen, für einwilligend sollen geachtet werben. Gelnhaitfrn den 25. März 1819.
Kurfürstl. Stadtschnltheissenamt daselbst.