H a n a u e r
privilegirte Wochennackricht.
Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.
Donnerstag den 29. April 1819.
PölMverstPungen.
1. Der Platz um die französische und holländische Kirche ist neuerdings mit Bäumen bepflanzt und mit einer Befriedigung versessen worden. — Man erwartet daher, daß diese neue Anlage von allen Seiten gehörig geschont weide, und namentlich, daß die Sichern ihre Kinder warnen, den jungen Bäumen' Schaden zuzufngen, besonders aber deren Wachsthum durch heftiges Bewegen oder Rütteln zu, hindern , und. daß künftig kein Vieh weiter über diesen Platz »ingetrieben, oder uuachtsamerweise dahin laufen gelassen werde.
Wer einen neu gepflanzten Baum absichtlich, beschädigt, den trifft nach der Verordnung vom 15. März 1817, knuonatliche Zuchthaus- und, nach Befinden, Eisenstrafe, wer aber sonst der hier ertheilten Vorschrift entgegen handelt, wird, «ach Befinden der Umstände, mit Geld- vder Gefängnißstrafe unnachsichtlich belegt werden. Hauan am 14. April Ibl9.
Kurfürst!. Polizeikommission.
Vorladungen der Gläubiger.
1. Es hat der Handelsmann KonWWtnrich-Berk der jüngere bähtet höheren O'ts um ein breja^ riges Moratorium nach gesucht. Nachdem nun zur befohlenen Vernehmung seine- sämmtlichen Gläubiger hierauf Tagefahrt auf Dottnerstag drü gZ. Mai d. I. anberaumt worden, so werden dieselbe hierdurch mit dem AMMN vorgelabe», daß diejenigen , welche nicht ei scheinen , für einwilsigrud feilen geachtet werden. Sein Hausen den 25. März 1819
|| ^urfüGl. Stadtschrrltheissenamt daselbst.