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H a n a u er privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanan.

Polizeiverfügungen.

1. Der Platz um die französische und holländische Kirche ist neuerdings mit Bäumen be» pflanzt und mit einer Befriedigung versehen worden. Man erwartet daher, daß diese veue Anlage von allen Seiten gehörig geschont, werde, und namentlich, daß die Aelrern ihre Kinder warnen, den jungen Bäumen Schaden zuzufügen, besonders aber deren Wachsthum durch heftiges Bewegen oder Rütteln zu hindern, und daß künftig kein Vieh weiter über diesen Platz hingetrieben, oder unachssamerweise dahin laufen gelassen werde.

Wer einen neu gepflanzten Baum absichtlich beschädigt, den trifft nach der Verordnung vom 13. März 1817, 6monatliche Zuchthaus- und, nach Befinden, Eisenstrafe, wer aber sonst der hier ertheilten Vorschrift entgegen handelt, wird, «ach Befinden der Umstände, mit Geld» oder Gefängnißstrafe unnachsichtlich belegt werden. Hanan am 14. April 1819.

Kurfürstl. Polizeikommission-

Verkauf von Grundstücken.

! An Sachen der Jungfer Karoline Ostus zu Hanan, wider den Unterthan Philipp Dornhecker und dessen Ehefrau zu Neuses, sollen die der ersteren verpfändeten Grundstücke, so in 1 Morgen 3 Nrtl. 32 Ruthen bestehen, Samstag den 24. April b; I. zu Neuses öffeut» >>ch!an den Mristbieteudeli »erkauft werden. Sign- Gelnhausen den 10. April 1819.

Kurhessisches Amt daselbff