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1818 An, bis jnm 31. August 1818 eingelegten Pfändet - müssen, wenn sie nicht mit zur Be;ganthung gezogen werden sollen, längstens bis zum 12. Mai, weil alsdann die Van« kobücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrieben seyn- Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern vecweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschreibung statt. Zugleich wird die Bemerkung beigefügt, daß nach dem oben vestgesehten Termin des Büchecschlusses schlechterdings kein Pfand, unter keinerlei Verwand, mehr umgeschrieben» oder ausgelöset werden wird, indem die bisher bewiesene Nachsicht, welcher zufolge auch nach dem Schluß der Bücher, den Samstag vor der Vergauthung noch Pfänder umge« schrieben und ausgelöset wurden, zu Mißbrauchen geführt und Anlaß zu Unordnungen gegeben hat. Hanan den 22. Februar 1319.
Kurhessische Leihbankodirektion daselbst.
2. Der Wittwe des Althananer Bürgers und Handelsmanns Michael Kaiser ist, nach von ihr geschehener Anzeige, eine ihrem Ebemann von dem Unterthanen Christoph Bauer et uxor. zu Kilianstädten zur Sicherheit eines Darlehns von 400 st. am 19. April 1806 unter Nr. 25. vor unterzeichnetem Amt konstituirte Hypothek abhanden gekommen. Es wird daher der allem fallsige Besitzer dieser Hypothek hierdurch aufgefordert, solche demselben Freitags den 12 März d. J. vorzuzeigen, und sich über deren Erwerb anszuweisen, indem solche sonst für nicht mehr existirend unt> amortisirt erkannt werden wird. Hanau den 8. Febr. 1819.
Küchessisches Amt Bücherthal.
< Dehn Rotfelfer.
5. Cs sind auf die Bekanntmachung vom 22. Dez. ». J., bis jetzt die Zinsen von 1818 von den Städtischen- Kriegsschulden, worüber Obligationen ausgegeben worden sind, gegen Rückgabe der von dem oedachten Jahr fälligen Zinscoupons, bei dem Herrn Steuererheber Hofmann noch nicht insgesammt in Empfang genommen worden.
Es wird daher eine F ist hierzu avnoch bis zum 31. März d. J. bestimmt, indem als< dann der Ordnung wegen geschlossen werden und die Auszahlung der bis dahin noch nicht erhobenen faHtgeu Zinsen bis zur nächsten Zinszahlung Anfangs 1820 ausgesetzt bleiben muß. Hanan den 27. Februar 1819.
Die Städtische Kriegsschuldentilgungskommission.
N e u h o f.
4- Auf freiwilliges Anrufen der Kuratoren der gemüthskrauken Frau Staatsrath von Robertson sollen Montag den 22ten d. M-, Vormittags 9 Uhr, in der Behausung des Leder« handle s Herrn Cotrell, ein Theil der zu deren und dem,Vermögen des verstorbenen Herrn Staatsrath gehörigen Effekten, an Juwelen, Gold, Silber, Zinn, Kupfer, Messng, Por« zelian, Leiuengeräth einer Partie Kupferstichen von bekannten Meistern, und Büchern, unter welchen die Werke Rousseau, Voltaire und Buffon sich befinden, an den Meistbietenden ver« kauft und mit diesem Geschäft bis zu dessen Beendigung ffortgcfahren werden. Hana: den 2. März 1819. Kraft Auftrags kurfürstlichen Hofgeuchts.
G e r I a ch.
5, Dienstag den 25ten dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, sollen bei unterzeichneter Stelle 50 Achtel Gerste, in Partien zu 5, 10 bis 20 Achtel an Meistbietende, salva ratific. hochpceislrche Rentkammer verkauft werden, welches andurch bekannt gemacht wird.
Bergen den 1. März 1819.
Kurhesssche Renterei daselbst.
.Webe r.‘