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8. Bei MeHgermeister I. Lndw.Ohl eine Wohnung im dritten Stocks bestehend in 2 Stü< ben, 1 Kammer, 1 Bodenkammer, 1 Küche, verschlossenen Holzplatz, etwas Keller und das Wasser im Haus, kann bis den 1. Mai bezogen werden; ferner im Nebenbau 1 Stube Dr eine ledige Person, kann täglich bezogen werden.

Person, welche verlangt wird.

Ein junger braver Mensch kann, wenn derselbe gute Zeugnisse beibringt, gegen annehmliche Bedingnisse, in ein Kaffeehaus angestellt werden. In der Redaktion das Nähere.

Person, welche Dienste sucht.

1. Ein junges Mädchen, welches stricken, nähen., und stopfen kann, wünscht als Hans- oder Kindermädchen, gegen einen geringen Lohn, sogleich oder auf Petri, unterzukommen. _

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1. Se. des Kurfürsten königl. Hoheit haben unterm 2. Oktober v. I. allergnädigst verordr uet, daß alle bet dem Landsturm der hiesigen Städte stehende Bürger, wenn sie nicht als Waibel oder Offiziere dabei angestellt sind, dav>n zu entlassen, und nebst den neu aufgenom­menen Bürgern dem Bürgerbataillon dahier zu überweisen, mithin mit letzterem gleiche Wacht- pflicht zu übernehmen schuldig seyen. Indem ich diesen allerhöchsten Befehl hierdurch zur Kenntniß bringe, bemerke ich zugleich, daß alle, dem gedachten Bataillon neu zugehende Bürger im Iren, 2ten und 3ten Quartier der Altstadt, zur Iten Kompagnie, Haiirtmanu Glanzer, im 4ten, 5ten und 6ten Quartier der Altstadt, zur 2ten Kompagnie, Hauvtmann D etz; in Neuhanau aber, die Bewohner der Hausziffern von 1 bis 263, zur 3ten Komvagr nie / Hauptmann Brand, von 264 bis 499, zur 4ten Kompagnie, Hauptmann Losssw. von 500 bis 744, zur 5ten Kompagnie, Haurtmann Mieser, und von 745 bis 1018, zur 6ten Kompagnie, Hauptmann Heilmann, vor der Hand gehören.

Hiernach werden daher die dem Bataillon neu zugehenden Bürger den Aufforderungen ih­rer betreffenden Herren Hauptleute, gehörig Folge leisten. Hanau den 9. Febr. 1819.

F. Rieß, Regierungsrath, Chef deS hiesigen Dürgerbataillons.

2. Der Wittwe des Althanauer Bürgers und Handelsmanns Michael Kaiser ist, nach von ihr geschehener Anzeige, eine ihrem Ebemann von dem Unterthanen Christoph Säueret uxor. zu K'.iianstädten zur Sicherheit eines Darlehus von ^00 |1. am 19. April 1806 unter Nr. 23. vor unterzeichnetem Amt konstituirte Hypothek abhanden gekommen. Es wird daher der a-em fallsige Besitzer dieser Hypothek hierdurch anfaefordert, solche demselben F eirags den 12 März d. I vorzuzeigen, und sich über de'en Erwerb anszuweisen, indem solche sonst für nicht mehr eristirend und amortistrt erkannt werden wird. Hanau den 8. Fesr. 1819.

Kurhessisches Amr Bücherthal.

Dehn Rotfelser.