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privilegirte Wochennachricht
Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.
Rum.
Donnerstag den 18. Februar 1819.
Polizeiverfugung.
1. Jeder, welcher eine Maske auf der Straffe lärmend verfolgt, beunruhigt, oder wohl gar beleidigt, wird alsbald verhaftet und nach Befinden der Umstände, mit tret bis vierzehn« tägigem Gefängniß bei Wasser und Brod bestraft werden.
Dagegen erwartet man aber auch, daß bei öffentlichen Maskenbällen die Masken durch unnothiges Herumziehen in den Straffen keine Veranlaffung zur Ruhestörung geben, widrigenfalls sie ebenfalls Verhaftung und Strafe treffen wird. Hanau am 15- Februar 1819.
Aus kurfürstlicher Polizeikommission dahier.
Vorladungen der Gläubiger.
»!• W" an ite sehr geringe Verlassen schaft des Althananer Bürgers und Kuftrmeisters rechtliche Forderungen zu machen gesonnen, hat dieselbe Donnerstag den Jv ^ei unterzeichneter Gerichtsstelle, bet Strafe der Abweisung, anzugeben.
Dekr. Althanau den 8. Febr. 1819. Aus kurfiirstl. Stadtschultheiffenamt daselbst.
- 21 Vr«-V^n’?wöiiKPen Untersuchung des Schuldenzustandes des Einwohners und Hüttners Heinrich Christe von hier, uird zum Versuch der Güte, ist Tagefahrt auf . - . Donnerstag den 4- März [. I.
»epimmt, in welcher sich sämmtliche Gläubig.er genannter Schuldner Lei Amt dahirr einz«