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H a n a u e r privilegirte Wochennacbricht.

Im Verlag« un-d zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanam

Donnerstag den 14. Januar isis.

Polizeiverfügung.

1. Das Schrittschnhlaufen und Schleifen auf den Stadtgraben, wird bei Einem Rthlr. Strafe für jeden Kontraventionsfall mit dem Anfügen verboten, daß an dem Münzgraben zwischen Alt- und Neustadt öfters aufgeeiset wird, und deshalb das Betreten dieses Grabens um so gefährlicher ist. Hanau am 6. Januar 1819.

Aus kurfürstlicher Polizeikommisslvn-

Vorladungen der Gläubiger.

1. Diejeniaen, welche an den geringen Nachlaß des kürzlich verlebten Althanauer Bür­gers und Bäckermeisters Johann Konrad Michel sen. erweisliche Forderungen zu haben ver­meinen , werden hiermit vorgeladen, solche Donnerstag den 21. Januar 1819 bei unterzeich­nete Gerichtsstelle, bei Strafe der Ausschliessung, anzuzeigen und gehörig zu begründen. Dekr. Althanau den 29. Dez. 1818.

Aus kurfürstlichem Stadtschultheisseuamt.

2. Abtheilungshalber werden diejenigen, welche an die Veriaffe.uschaft des Altba-aner Bür­gers und Seidenstrumpfwebers Gottfried Engelhard rechtliche Ansprüche zu machen haben,