H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht
$m Verlags und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanatt.
NcgLcruugsauSschreibcn.
Obgleich die Beiträge, welche die hiesigen Einwohner jäh lich zu den Kosten der bieten Stragenerlettchtung su leisten haben, im Verhältniß zu ihrem Vermögen und Einkommen, nur unbedeutend sind. so wird deren Bezahlung, eingegangenen berichtlichen A irrigen zufolge, gleichwohl von mehreren zu Reuhanan wohnenden schnftsässigen Personen, mehrmaliger desfallS der ihnen geschehenen Eünncrnngeu ungeachtet, und -war von manchen in de. V auSse^nng ve weigert, daß blos die hiesigen Bürger und Beisaffen die Kosten der hiesigen Strasse-,erlenchr tung aufzuhringen hätten. — Dieses ist jedoch sowohl nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, worr nach gemeinnützige Anstalten auf gemeinschaftliche Kosten aller, die davon Nutzen ziehen, zu unterhalten sind , als auchnach besonderen, desfalls dahier bestehe-den, Verordnungen irrig, ivel-de letztere vielmehr alle selbstständige hiesige Einwohner jedes Staubes, und insbesondere auch alle besoldete öffentliche Beamten und die dahier den Tem oralsthutz genieffenden Fremde ,, zur BeitragSleistung zu den «rwahutcu Kosten verpflichten,-und nur allein die im wirklichen Dienst bestndlichen Mtlirärperfonen, weil solche weder einer- sich selbst gewählten noch ständigen Wohl-, sitz dahier haben, davon ausnehmen. — Um jedoch diejenige, welche aus der irrigen Meinung, daß sie nichts schuldig seyen, die ihnen obiiege»ldk Zahlung nicht geleistet haben, nicht, ehe, ihr