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privilegirte Wochennachricht.

An» Verlage und zum Besten des «vangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Donnerstag den 18. September 1817.

Verordnung

(vom 26. August 1817, die Feier des achtzehnten Oktobers betreffend.)

Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm 6er Erste, Kurfürst:c. k.

fügen hierdurch zu wissen: Die allgemeine Freude und der fromme Sinn, womit Unsere treuen Völker den Gedacht,mittag der Schlacht bei Leipzig in den vorhergehenden Jahren gefeiert har ben. überzeugen Uns , daß sie das unschätzbare Glück der Befreiung von fremder Herrschaft, welches der grosse Sieg der verbündeten Heere ihnen vershaffce, tief fühlen , und daß sie eben so die Pflicht erkennen , Gott für ihre Rettung, und das Hei! eines ungestörten Friedens unter dem Schutze von Deutschlands mächtigem Bunde, aw heiliger Stätte demüthig zu danken. Wir verordnen daher, daß der achtzehnte Oktober in Unseren Sraaten für immer als ein kirchlicher Reistag, durch einen zu haltenden Morgengottesdienst mit Abfingung des Te Oeum, überall begangen werden soll. Hiernach haben sämmtliche geistlichen Behörden sich allerunteethäuigK zu achten, und das Erforderliche zu veranstalte«. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Kurfürstlichen geheimen Insiegels. Gegeben j» Sessel am 26ten August 1817.

z.Wilhelm, Kurfürst.

Zur sämmtliche kurheffischen Lande- Vt, Schmerfelh.