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H a a a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Zm Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanatt«

Donnerstag den 3i. Juli 1817,

Regierungsausschreiben,

(den verbotenen Kaufund Verkaufder noch im Felde stehenden Früchte betreffend.)

Der Aufkauf aller noch im Felde stehenden Früchte ist zwar schon durch die Regierungs ausschreiben vom 29. Mai s 764 und 4- August 1795, bei angemessener Strafe verboten worden. Da indessen vielleicht diese früheren Verordnungen nicht mehr überall genau bekannt sind, die strenge Beobachtung derselben aber in der gegenwärtigen Zeit, um die Unterthanen vor wu, cherlichen Handeln zu bewahren, äusserst nothwendig ist, so wird, in Gemäßheit einer allere höchsten Emschliessung Sr. Könzgl. Hoheit, des Kurfürsten, vom 27ten des vorigen Monats, sowohl das Verbot des Kaufes und Verkaufes auf Halm uitd Wurzel aller Gattungen vonG« treibe , ohne Unterschied, so wie der übrigen zur menschlichen Nahrung dienenden Felbfrüchte, hierdurch erneuert, als auch der Verkauf de selben untersagt, mit de- Verwarnung , daß, in beiden Fällen, neben der Nichtigkeitserklärung von dergleichen Verträgen, nicht allein der Wertzh