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her solchergestalt'verkauften Früchte, nach den zur Zeit des Vertrages bestehenden Mittelpreisen, sondern auch das Kaufgeld, mit Vorbei alt von einem Durcheile für den Angeber, den Armem anstalten verfallen, und gegen die Zuwiderhandelnden und Unterhändler ausserdem eine Gefä'ng« nißstrafe von vierzehen Tagen bis vier Wochen Statt finden soll- Die Justizbeamten haben daher diese gesetzlichen Bestimmungen fordersamst öffentlich kund zu machen, jede Anzeige von Leren Uebertretung schleunig zu untersuchen, und das darüber aufzunehmende Protokoll an die ibnenjwgesegte Regierung, zur Bestrafung der Schuldigen, eh^tifenben. Caffel, den 2. Juli 1817. Kurfürstlich-Hessische Regierung.

Vorladungen der Gläubiger.

1. Alle diejenigen , welche an den Nachküst -er verstorbenen Prinzessin Wilhelmine von Hessen« Rorenburg, aus irgend einem RechtsJrmideeFordernugen haben, werden hiermit vorgeladen, solche in termino auf den Ölten d. M' Wstimmt, bei Unterzeichnetem so gewiß zu Protokoll zu geben, als sie anders zu gewärtigen haben, daß gedachter Nachlaß den abwesenden Inte« siaterben ausgeantwortet werden wird. Dekr. Hanan den 6. Juli 1817.

' wi " G e r l a ch.

Vermöge Auftrags kurfürstl. Hofgerichts dahier.

2. Alle diejenigen, welche an den verstorbenen Friedrich Lotz zu Grossenhausen Forderungen haben, sollen dieselbe Freitags den 6- August d. J. anzeigen und richtig stellen, widrigenfalls aber die Ausschliessung gewärtigen. Geluhausen den 27. Juni 1817.

Kurhess. Amt allda.

5. Alle, die eine rechtliche Forderung an die verstorbene Frau Justizrath Serrurier zu ha« Leu vermeinen, werden' ersucht, sich binnen 14 Tagen an Unterzeichneten zu wenden.

Oberst Serrurier.

Verkauf von Grundstücken.

1. Wegen ausgeklagter Schulden söklru Lslaende dem Johannes kaupus in Massenheim ge< hörige und in G onauer Gemarkung riegerjjhe^ Wiesen , als:

. 1) 1 Morgen 56 Ruthen auf^dei»: Laugwiese,

2) 2 Viertel 20 Ruthen allda,

3) 2 Vierte! 20 Ruthen daselbst,

4) 3 Viertel 10 Ruthe« haMA, <

* .u* Mittwochen den 24. September l I. an die Meistbieteride öffentlich verkauft werden." Wer da« zu Lust hat, kann sich alsdann Morgens 9 Uhr in der Wohnung des herrschaftlichen Zentgrä« feu Böcke! in Grvnan cinfiudeu und sein Gebot thun. Bergen am 14. Juli 1617.

Kurhessisches Justizamt daselbst. E r a m e r.

. 2. Auf Anrufen des Herrn Hauptmann Lotz Frau Wittwe, gegen Handelsmann Harimanu

^-L .H^ soll dessen in der Kirchgasse, neben Haudelsmaun Jakob Leister und Kantor Rödiger Eiben, gelegene Behausung, Freitags den 29ten k. M-, Nachmittags 3 Uhr, auf hiesigem, Nathh^ns an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werken. Sign. Nem hanan den 1. Juli 1817. Kurhessisches Stadtschultheiffenamt.