H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten deS evangel. reform. Waisen hausesin Altbanan«
Donnerstag Zen 15. Mai 1817.
Regierungsausschreiben.
1 Da, zufolge einer von der großherzoglich hessischen Regierung zu Giesen dahier einge^ gangeneu Benachrichtigung, den Forstbcdicnten im Großherivgthum Hessen erlaubt worden ist, »wenn sie.jemand mit Schießgewehr ausserhalb der Strasse in Wäldern und Feldern ant "treffen, und derselbe auf Las erste Anrufen das,Gewehr nicht sogleich zur Erde niederwirft, »sie auch desselben, auf keine andere Weise habhaft werben können, Feuer zu geben;« so wird solches hiermit zur Warnung öffentlich bekannt gemacht- Hauau den 22. April 1817.
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbss.
Polizeiverfügungen.
1. Ungeachtet den hiesigen Einwohnern, welche Schutt, Kummer rc. aus der Stadt bringen, die Orte angewiesen sind, wo sie solchen auszuschütten haben, so hat man doch seit einiger Zeit gewahr werken müssen, daß dieselben nicht selten dergleichen Unrats in oder neben die Wege