H a n a u e r
privilegirte Wochen Nachricht.
Im Verlage und -um Besten des evangel. refvrm. Waisenhauses in Althanau.
Donnerstag den 8. Mai 1817.
Regierungsausschreiben.
1. Da, infolge einer von der großherroglich Hessschen Regierung M Giesen dahier eiligen gaugenen Be ach icktigunq, den Forffbedieoten im Großhechegthilm Hessen. erlaubt.worden ist, »wenn sie jemand mit Schießgewehr ausserhalb der Strasse in Wäldern und Feldern an« »treffen, und de selbe auf das erste Anrufen das Gewehr nicht sogleich zur E de niederwirft, .»sie auch desselben auf keine andere Weise habhakr werden können, Feuer zu geben;« so wird solches hiermit zur Warnung öffentlich bekannt gemacht. Hanau den 22. April 1817.
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.
Polizei Verfügung.
1. Ungeachtet den hiesigen Einwohnern, welche Schutt, Kummer w. aus der Stadt bringen, die Orte angewiesen sind, wo sie solchen ansiuschütten baden , so bat man doch seit einiger Zeit gewahr werden müssen, daß dieselben nicht selten dergleichen Unrath in oder neben die Wege