Einzelbild herunterladen
 

H a n a u e r

privilegikte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althana«.

Donnerstag den 1. Mai 1817.

Regierungsausschreiben.

1. Da, zufolge einer von der großherzoglich hessischen Regierung zu Giesen dahier ringen gangenen Benachricktignng, den Forstbedienten im Großherzogthum Hessen erlaubt worden ist, »wenn sie jemand mit Schießgewehr ausserhalb der Strasse in Wäldern und Feldern am »treffen, und derselbe auf das erste Anrufen das Gewehr nicht sogleich zur Erde niederwirft, »sie auch desselben auf keine andere Weise habhaft werden können, Feuer zu geben;« so wird solches hiermit znr Warnung öffentlich bekannt gemacht. Hanan den 22. April,1817.

Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.

Polizeiverfügung.

1. Ungeachtet den hiesigen Einwohnern, welche Schutt, Kummer rc. aus der Stadt bringen, die Orte angewiesen sind, wo sie solchen auszuschütten haben, so hat man doch fet einiger Zeit gewahr weilen müsse», daß dieselben nicht selten dergleichen Umath in vder neben die Wege