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H a n a u e r

privilegirn Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Donnerstag den 3. April 1817,

Polizeiverfügungen.

1. Ungeachtet die hiesige Jugend schon mehrmalen zu einem sittlichen, ruhigen Betragen auf den Straffen öffentlich anfgefordert, und selbst körperliche Züchtigung als Strafe angedroht worden / hat diese Ermahnung dennoch die erwünschte Wirkung nicht gehabt. Im Gegen« theil laufen täglich mehr Klagen über dir Zügellosigkeit der Jugend auf den öffentlichen Platzen, um die Kirchen während der Gottesoerehrung, und auf den Strassen, vorzüglich beim Aus- gang der Schulen, ganz besonders aber über das Werfen mit Steinen unter einander und nach den Gebäuden, ein- Um nun diesem Unfug endlich zu steuern, wird hiermit bekannt gemacht, daß jeder, welcher lärmend, werfend, oder sich sonst unschicklich betragend, au den benamten Orten betreten wird, ohne Ansehen der Person mit einer angemessenen Tracht Schläge auf öf­fentlichem Markte durch den Armeuknecht unnachsichtlich belegt werden soll. Zugleich werden auch die Arltern für die ruhige Aufführung ihrer Kinder während des Gottesdienstes hierdurch noch ausdrücklich selbst verantwortlich gemacht, indem sie wahrend dieser kurzen Zeit allerdings Aufsicht auf sie haben können und müssen. Endlich wird jeder hiesige Einwohner aufgefow dert, zu Erreichung des Zweckes dieser Bekanntmachung durch Angabe und Benennung der die