H a n a u e r
privilegtrte Wochennachricht.
Jm Verlage,und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.
Regierungsausfchreiben.
1. Da die in der höchsten Verordnung vom 27. Dezember 1788 enthaltene Verfügung, des Inhalts:
„Was die eigentliche sogenannte Suppliken und Memorialien in Gnaden- oder aber auch
„ anderen ausser einem förmlichen Prozeß vorkommenden Sachen, sie mögen an Uns oder „Unsere nachgefetzte surstliche Kollegia gerichtet seyn , anbelangt; so befehlen Wir hierdurch „gnädigst, daß sothane Schriften nicht nur jedesmal von demKoncipienten unterschrieben, „oder in dessen Entstehung nicht angenommen, auch ohne Resolution zu ückgegeben, son- „ deru auch von denen Schriftstellern jedesmal die dafür bezahlt erhaltene Gebühr, einschlüf - „sig des Stempelpapiers und der Abschreibgebühren, mit bemerkt, und von denselben, „bei Vernietung Unserer Ungnade, oder sonst einer der Uebertretung angemessen er schar, „ fenBestrasung, der Bedacht genommen werden soll, daß denselben keine Uebernehmung der „Parthien, besonders in geringfügigen Gegenständen, zur Last fallen mögen,"
hin und wieder nicht gehörig befolgt worden; so wird dieselbe, in Gemäßheit allerhöchsten Be, fehis vom 24ten vorigen Monats, an durch zur allexunterthäuigsten Nachachtung, mit dem An,