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H a n a u e r

privilegtrte Wochennachricht.

Jm Verlage,und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Regierungsausfchreiben.

1. Da die in der höchsten Verordnung vom 27. Dezember 1788 enthaltene Verfügung, des Inhalts:

Was die eigentliche sogenannte Suppliken und Memorialien in Gnaden- oder aber auch

anderen ausser einem förmlichen Prozeß vorkommenden Sachen, sie mögen an Uns oder Unsere nachgefetzte surstliche Kollegia gerichtet seyn , anbelangt; so befehlen Wir hierdurch gnädigst, daß sothane Schriften nicht nur jedesmal von demKoncipienten unterschrieben, oder in dessen Entstehung nicht angenommen, auch ohne Resolution zu ückgegeben, son- deru auch von denen Schriftstellern jedesmal die dafür bezahlt erhaltene Gebühr, einschlüf - sig des Stempelpapiers und der Abschreibgebühren, mit bemerkt, und von denselben, bei Vernietung Unserer Ungnade, oder sonst einer der Uebertretung angemessen er schar, fenBestrasung, der Bedacht genommen werden soll, daß denselben keine Uebernehmung der Parthien, besonders in geringfügigen Gegenständen, zur Last fallen mögen,"

hin und wieder nicht gehörig befolgt worden; so wird dieselbe, in Gemäßheit allerhöchsten Be, fehis vom 24ten vorigen Monats, an durch zur allexunterthäuigsten Nachachtung, mit dem An,