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H a N a u er

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanatt.

Donnerstag den 13. März 1817.

Regierungsausschreiben.

1. Da die in der höchsten Verordnung vom 27. Dezember 1788 enthaltene Verfügung, des Inhalts:

Was die eigentliche sogenannte Suppliken und Memorialien in Gnaden- oder aber auch

anderen ausser einem förmlichen Prozeß vorkommenden Sachen, sie mögen an Uns oder Unsere nachgesetzte fürstliche Kollegia gerichtet seyn, anbelangt; so befehlen Wir hierdurch gnädigst, daß sothaue Schriften nicht nur jedesmal von demKoncipienten unterschrieben, oder ur dessen Entstehung nicht angenommen, auch ohne Resolution znrückgegeben, few

dcru auch von denen Schriftstellern jedesmal die dafür bezahlt erhaltene Gebühr, einschlüst stg des Stempelpapiers und der Abschieibgebühren, mit bemerkt, und von denselben, bei Vermeidung Unserer Ungnade, oder sonst einer der Uebertretung angemessenen schar- feuBestrafung, der Bedacht genommen werden soll, daß denselben keine UebeMehmmig der Parthien, besonders in ge ingsiiZigen Gegenständen, zur Last fallen mögen,"

hin und wieder nicht gehörig befolgt worden; so wird dieselbe, in Gemäßheit allerhöchste'. Der fehls vom 24ten vorigen Monats, anduM zur Mermiterthänigsten Nachachtnug, mit dem An?