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H a n au e e

privilegirte W ochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in AlthanM.

Donnerstag den 6. März 1817.

RegierunHansschrDen.

1. Da die in der höchsten Verordnung vom 27. Dezember 1788 enthaltene Verfügung, des Inhalts:

Was die eigentliche sogenannte Suppliken und Memorialien in Gnaden,' oder aber auch anderen ausser einem -förmlichen Prozeß vorkommenden Sachen, sie mögen an Uns oder Unsere nachgesetzte fürstliche Kollegia gerichtet seyn, «»belangt; so befehlen Wir hierdurch gnädigst, daß sotbaue Schriften nicht nur jedesmal von demKoncipienten unterschrieben, oder in dessen Entstehung nicht angenommen, auch ohne Resolution zurückgegeben, son- deru aucb von denen Schriftstellern jedesmal die dafür bezahlt erhaltene Gebühr, ein schürft sig des Stempelpapiers und der Abschreibgebühren, mit bemerkt, und von denselben, bei Vermc dung Unserer Ungnade, oder sonst einer der Uebertretung angemessenen -scharr fenWstrafung, der Bedacht genommen werden soll, daß denselben keine Uebernchmungder Partbieu, besonders in geringfügigen Gegenständen, zur Last fallen mögen,"

hin und wieder nicht. gehörig befolgt worden; so wird dieselbe, in Gemäßheit allerhöchsten Be­fehls vom 24ten vorigen Monats, andurch zur allerunterthättigsten RächachtuM, M dem Att-