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H a n a u e r

privilegirte Wi0chennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althana».

Vorladungen der Gläubiger.

1, Nachdem man den Schuldenzustand des verstorbenen Landschöffen Philipp Neumann zu Neuses zu wissen nöthig hat, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger desselben hiermit aufge­fordert, ihre Forderungen mittelst Einreichung der Schuldurkunden' in Original oder in be- glanbter Abschrift, Montags den Aen Januar k. I. dahier zu liquidiren. Den aus dem Un- terlassungsfall erwachsenden Nachtheil haben sich dieseibeu nachher selbsten beizumessen. Gelm Hansen den 27. Nov. 1815. Kurfürstlich Hessisches Amt allda.

2. Alle diejenige, welche an dem Nachlaß des ohnläugst dahier verstorbenen Hofiellermeisters Deiuet Forderungen aus irgend einem Rechtsgrund zu haben glauben, werden vorgeladen, entwe­der in Person oder durch crdnnngsmäsig Bevollmächtigte, in dem auf den 28tcu k. M-> Mor­gens 9 Uhr, «»beräumten Teunin vor unterzeichneter Kommission, auf der Hofgerichtskanzlei zu erscheinen und ihre Forderungen zu Protokoll anzugeben, Dekretum Hanau den 30. Nov. 1815. G e r l a ch.

Kraft Auftrags kurfürstl Hofgerichts^dahier.