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H a n a u e r

privilegirte Wochennachkicht.

Am Verlage usb zum Besten des evanget. reform. Waisenhauses in Althanau.

Polizeiverfügungen.

1. In der Nacht vom 13ten auf den 14t/n d, M. ist einem kaiserl. russischen Offizier zwischen Frankfurt und Hanau sein Felleisen mit Büchern, Musikalien und Litteralien abhanden ge­kommen; da aber dem Eigenthümer an diesen Dienst- und Familieurapieren, worunter sich auch seine sämmtliche Anstellungsreskripte befinden, sehr viel gelegen ist, so wird deren Fin­der oder dermaUger Besitzer hierdurch anfgefordert, sie gegen eine Belohnung von 15 Du­katen an die unterzeichnete Behörde baldmögligst abzuliefern. Hanau den 26. Oktober 1815.

Kurfürstliche Polizeikommission daselbst.

2. Die hiesigen Einwohner werden hierdurch aufgefordert, allen Schüttre., den sie für ei­gene Grundstücke nicht verwenden können, den Stadtgraben hinter dem reformüten Wai- senhaüse bis auf weitere Verfügung bringen zu lassen. Hanau den 16. August 1815.

Kurfürstl. hessische Polizeikommissrdu.