Einzelbild herunterladen
 

H a n a « e r privilegirte Wochennachticht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in AtthafiM»

Donnerstag den 2. November 1815.

Polizeiverfügungen.

1. In der Nacht vom 15ten auf den 14ten d. M. ist einem kaiserl. russischen Offizier zwischen Frankfurt und Haiian sein Felleisen mit Büchern, Musikalien und L'tteralien abhanden ge­kommen; da aber dem Eigenthümer an diesen Dienst - und Familieupapieren, worunter sich auch seine sämmtliche AnsteUungsreskripte befinden, sehr viel gelegen ist, so wird deren Fin­der oder dermaliger Besitzer hierdurch aufgefordert,: sie gegen eine Belohnung von 15 Du­katen an die unterzeichnete Behörde baldmögligst abzuliefern. Hanair den 26. Oktober 1815.

Kurfürstliche Polizeikommission daselbst.

2. Die hiesigen Einwohner werden hierdurch aufgefordert, allen Schüttre., den sie für ei­gene Grundstücke nicht verwenden können, an den Stadtgraben hinter dem reformirten Wai­senhaus« bis auf weitere Verfügung bringen zu lassen. Hanau den 16. August 1815.

Kurfürstl. hessische Polizeikommission.