privilegirte W^ochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althann«.
Donnerstag den 24. August 1815.
Generalpardon.
(Verlängerung desselben bis zum 1. Okt. des laufenden Jahrs betreffend.)
Nachdem Se. Königliche Hoheit der Kurfürst allergnädigst geruhet haben, den unterm 7ten März d. j. für sämmtliche bis zn diesem Tage defertirte und sich bis jetzt noch nicht wieder sistirte Unteroffiziers, Gemeine und Knechte bewilligten Generalpardon, welcher am 1. 'dieses Monats abgelaufen seyn würde, noch auf zwei Monate- mithin bis zum 1. Oktober d. J. zu verr sv wird dieses hierdurch zu Jedermanns Wiffenschaft und Nachachtung bekannt gemacht. Lassel den 2. August 1815. Kurhessisches Kriegskollegium 1tes Departement-
W- v o n U r ff. Engelhard.
Regierungsausschreiben.
ö^^khen, daß, bei entstehendem Feuer in den Schornsteinen, durch tweccloses Wasserzugiessen, den Gebäuden und deren Bewohner bedeutender und unnöthiger